Mindestsicherung: Kürzung gekippt

Symbolbild.
Symbolbild.(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Niederösterreichisches Gesetz ist nicht verfassungskonform. Die Bundesregierung wollte dieses als Vorbild für eine bundeseinheitliche Regelung nehmen.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof hat das Mindestsicherungsgesetz des Landes Niederösterreich aufgehoben und damit eine Entscheidung mit Vorbildwirkung getroffen. Seit dem Vorjahr gelten in Niederösterreich zwei Einschränkungen bei der Mindestsicherung: Familien erhalten maximal 1500 Euro im Monat, und zwar unabhängig von der Haushaltsgröße. Damit gibt es ab dem dritten Kind keine zusätzliche Aufstockung des Sozialgeldes. Und zweitens gibt es eine niedrigere Mindestsicherung für Personen, die sich in den letzten sechs Jahren nicht mindestens fünf Jahre lang in Österreich aufgehalten haben. Das trifft vor allem Asylberechtigte – aber auch Österreicher, die aus dem Ausland zugezogen sind.

Beides ist verfassungswidrig, sagt der VfGH, der die Bestimmungen mit sofortiger Wirkung aufgehoben hat. Für die Deckelung bei 1500 Euro gebe es „keinen sachlichen Grund“, schreibt der VfGH in seinem Erkenntnis. Auch wenn die Lebenshaltungskosten pro Person bei zunehmender Haushaltsgröße abnehmen mögen, sei immer noch pro weiterer Person ein zusätzlicher Aufwand nötig.

Nicht verfassungskonform sei auch die Wartefrist für österreichische Staatsbürger und für Asylberechtigte. Begründet wird diese mit dem Erfordernis der Integration und notwendigen Anreizen für die Arbeitsaufnahme. Bei Österreichern sieht der VfGH keinen Grund, warum diese einen stärkeren Arbeitsanreiz benötigen, nur weil sie sich im Ausland aufgehalten haben. Und Integration sei ohnehin Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft. Und bei Asylberechtigten sei die Wartefrist eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, weil diese ihr Herkunftsland nicht freiwillig verlassen hätten und nicht dahin zurückkehren könnten.

Niederösterreich als Vorbild?

Angerufen hat den VfGH das niederösterreichische Landesverwaltungsgericht, an das sich 160 von den Kürzungen Betroffene gewandt haben. Das Landesverwaltungsgericht wollte eine Klärung der Rechtslage. Die Entscheidung der Höchstrichter hat Auswirkungen auf die Pläne der Bundesregierung für eine einheitliche Regelung der Mindestsicherung, für die die Rechtslage in Niederösterreich und Oberösterreich Vorbild sein sollte.

Auch die Rechtslage in Oberösterreich, die von der niederösterreichischen abweicht, wird derzeit geprüft – allerdings nicht vom Verfassungsgerichtshof, sondern vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Auch in diesem Fall hat der Landesgerichtshof, der das Gesetz offensichtlich für nicht rechtskonform hält, um eine Klärung der Rechtslage gebeten.

In Oberösterreich gibt es ebenfalls einen „Deckel“ für Familien und niedrigere Mindestsicherungssätze für Asylberechtigte. Im Gegensatz zu Niederösterreich stellt das Gesetz aber nicht auf die Aufenthaltsdauer ab, sondern auf den Status: Bei zeitlich befristetem Asylstatus gibt es weniger Mindestsicherung. Zeitlich befristet sind praktisch alle neuen Asylbescheide, nach einer gewissen Zeit erhält der Asylberechtigte automatisch einen unbefristeten Status. Der EuGH muss nun entscheiden, ob bei befristetem Aufenthaltsstatus tatsächlich gekürzt werden darf.

Einladung an die Opposition

Während die Stadt Wien und einzelne Sozialhilfe-Organisationen die Entscheidung der Verfassungsrichter begrüßen, will die Regierung an ihren Plänen festhalten. Bis Ende des Jahres soll es eine bundeseinheitliche Regelung geben, die „differenziert zwischen denjenigen Personen, die schon länger in das Sozialsystem eingezahlt haben, und jenen Nichtösterreichern, die neu in das Sozialsystem dazugekommen sind“. FPÖ-Klubchef Johann Gudenus will die Opposition einladen, an einer Verfassungsbestimmung mitzuarbeiten.

Theoretisch möglich wäre eine Orientierung am Vorarlberger Modell, das eine teilweise Umstellung auf Sachleistungen und unterschiedliche Sätze je nach Wohnform vorsieht. Auch das Vorarlberger Gesetz ist vor dem Verfassungsgericht angefochten worden, hat dort aber weitgehend gehalten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer.
Mindestsicherung

Sozialgeld: ÖVP beharrt auf Kürzung

Generalsekretär Karl Nehammer will trotz VfGH-Urteil bei der bisherigen ÖVP-Linie bleiben. Vorarlberg oder Oberösterreich könnten Vorbild für ganz Österreich werden.
Innenpolitik

Mindestsicherung: "Wegweisende Entscheidung"

Sozialorganisationen begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die Mindestsicherung in Niederösterreich zu kippen. Der Behindertenrat sieht nun alle Landesregierungen gefordert.
Kommentar

Die Botschaft heiligt die Mittel

Der Koalition geht es um Signale an ihre Wähler. Aber da wäre dann noch die Sache mit dem Recht.
Innenpolitik

VfGH hebt Mindestsicherungs-Regelung in Niederösterreich auf

Die Mindestsicherungs-Regelung des Bundeslandes mit einer von der Dauer des Aufenthalts in Österreich abhängigen Wartefrist sei "unsachlich und daher verfassungswidrig", stellt das Höchstgericht fest. Eine Reparaturfrist gibt es keine.
Innenpolitik

Mindestsicherung in Oberösterreich: Soziallandesrätin erwartet Ende der Deckelung

Die oberösterreichische Landesrätin Birgit Gersthofer sieht sich in ihrer Rechtsmeinung bestätigt, die schwarz-blaue Regierung weist aber darauf hin, dass das Modell in puncto Deckelung "differenzierter" sei als das niederösterreichische.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.