Doralt: Staat muss bei guter Rendite Steuer-CD kaufen

Rechtspanorama am Juridicum, Univ. Prof. Dr. Werner DORALT Photo: Michaela Bruckberger
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Der Staat sei verpflichtet, die CD mit Daten von möglichen Steuersündern zu kaufen, meint Finanzrechtler Werner Doralt. Aber nur, wenn sie nicht zu teuer ist. Das Bankgeheimnis hält er für faktisch tot.

Der Wiener Finanzrechtler Werner Doralt sieht den Staat verpflichtet, die gestohlene Steuer-CD zu kaufen. Doralt vergleicht die Situation mit folgendem Fall: Ein Mitarbeiter kopiert die gesamte Buchhaltung seines Chefs und übergibt sie den Steuerbehörden, weil er eine strafbare Handlung aufklären will. Dies sei zwar arbeitsrechtlich und zivilrechtlich verboten, dennoch müsste der Staat diese Beweise verwerten, argumentiert der Finanzexperte. Das Beweise auch käuflich erworben werden, sei nichts Neues.

Kaufen, wenn Preis stimmt

Nach seiner Auffassung stellt sich für den Staat bei der Erlangung von Beweismitteln die Frage der Angemessenheit, also wie groß die Bemühungen der Behörden sein dürfen, um an Beweismittel zu kommen. So könnte eine deutlich höhere geforderte Summe für die gestohlene Steuer-CD als die geforderten 2,5 Millionen Euro durchaus dazu führen, vom Ankauf abzusehen, meint der Finanzrechtsexperte.

Moralische Überlegungen nicht angebracht

Nach seiner Ansicht sollte in der Diskussion die Schweiz auch nicht mit moralischen Überlegungen argumentieren, denn das Land handle "sehr viel unmoralischer" als Deutschland, das die Steuer-CD kaufen will. Immerhin ermögliche die Schweiz durch das Parken von Geldern in Milliardenhöhe Steuerhinterziehung im großen Stil.

Doralt sprach sich gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten" gegen eine Steueramnestie zu diesem Zeitpunkt aus. Dies wäre "nicht besonders klug" in der Phase, in der Selbstanzeigen vorbereitet würden. Das Bankgeheimnis hält er für faktisch tot, weil es der Staat nicht mehr garantieren könne, denn es gebe Bankmitarbeiter, die Daten "verscherbeln".

(APA)


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