Justizminister präsentiert Bericht: Chronologie der BVT-Ermittlungen

Austrian Justice Minister Josef Moser and Secretary General Christian Pilnacek attend a news conference in Vienna
Austrian Justice Minister Josef Moser and Secretary General Christian Pilnacek attend a news conference in ViennaREUTERS
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Justizminister Josef Moser präsentierte am Mittwochvormittag die Ergebnisse des angeforderten Berichts der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die Chronologie einer Affäre.

Die Vorgänge rund um die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes (BVT) sorgen derzeit für Kritik. Justiziminister Josef Moser (ÖVP) ließ sich nun von der ermittelnden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen Bericht vorlegen, dessen Ergebnisse er am Mittwochfrüh in einer Pressekonferenz präsentierte.

Gegen fünf namentlich bekannte und weitere Personen werde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt, sagte der Minister. Im Raum stehen die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Die Chronologie der Ermittlungen beim BVT

  • Juli 2017

    Alles begann mit einem anonymen Dossier, das der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zugespielt wurde - und auch der "Presse" vorliegt. Darin werden hochrangige Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, aber auch des Innenministeriums und des Bundeskriminalamts beschuldigt. Wer der Verfasser des Dossiers ist, ist unklar. In Verdacht steht ein ehemaliger Abteilungsleiter und ein ehemaliger Informant des BVT, die sich mit der Führungsriege überworfen haben. Viele der dort beschriebenen Fälle erwiesen sich aber als haltlos.

    Dazu kommt im selben Zeitraum eine Anzeige des Anwalts Gabriel Lansky bei der WKStA. Dabei geht es um Daten, die in Luxemburg beschlagnahmt wurden und seine anwaltlichen Tätigkeiten betreffen. Lansky vermutet, dass diese Daten unrechtmäßig beim BVT gelandet sind. Das Oberlandesgericht Linz hatte geurteilt, dass dies unzulässig war, dass diese gelöscht werden müssen.
  • Oktober 2017

    Die WKStA schrieb einen Zwischenbericht. Laut Moser sei dort schon aufgeführt gewesen, dass es begründete Verdachtsmomente gegen Beamte gebe, dass Daten nicht gelöscht worden seien. Konkret geht es um die Frage, ob es zulässig war, dass Beamte in Österreich gedruckte nordkoreanische Passmuster an Südkorea weitergegeben haben. Das Innenministerium bezeichnete diese Vorgänge als durchaus üblich - juristisch ist das wohl aber noch nicht geklärt. Weiters geht es darum, ob Kopien von Daten gemacht wurden, die schon gelöscht hätten werden müssen.
  • 16. Jänner 2018

    Der Generalsekretär im Innenministerium, Peter Goldgruber, trifft Lansky.
  • 18. Jänner 2018

    Es kommt zu einem persönlichen Treffen Goldgrubers mit der WKStA, wo Goldgruber Verdachtsmomente äußert, am nächsten Tag übergibt er ein Konvolut an Daten, die wohl eben das eingangs erwähnte Dossier, aber auch weitere Vorwürfe enthalten - was Moser betonte.
  • Ab 20. Februar 2018

    Goldgruber bringt Zeugen - zuerst zwei, die dann in Anwesenheit eines Kabinettmitarbeiters vor der WKStA aussagen. Daraufhin kommt es zu zwei weiteren Zeugenbefragungen.

    Die WKStA befindet die Vorwürfe und Aussagen als schwerwiegend und ordnet Hausdurchsuchungen gegen fünf Beschuldigte an. Einer davon ist Direktor Gridling, sein ehemaliger Stellvertreter sowie weitere drei Beamte. Die WKStA fordert daraufhin eine Einsatzeinheit beim Innenministerium an - ein üblicher Vorgang. Normalerweise würde daraufhin das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK; untersteht ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler, Anm.) gemeinsam mit der Cobra einen derartigen Einsatz leiten.

    Goldgruber äußert aber Bedenken, weil es ein Naheverhältnis zum BVT gibt und vorher etwas durchsickern könnte - und schlägt eine andere Einheit der Wiener Polizei vor. Diese wird vom FPÖ-Gewerkschafter und -Gemeindepolitiker Wolfgang Preiszler geleitet, was später für Kritik sorgen wird.

  • Am 28. Februar wurde die Hausdurchsuchung von insgesamt 58 Beamten durchgeführt. Dazu gab es auch einen externen IT-Experten, der Daten sicherstellte. Es wurden auch Daten der Leiterin des Extremismusreferats genommen, die als Zeugin geführt wird. Als Grund dafür wird ein angebliches Naheverhältnis zu einem der Beschuldigten angeführt - weiters soll ermittelt werden, ob ihr Vorgesetzter sie dazu angewiesen hätte, Daten zu speichern, obwohl diese zu löschen gewesen wären. "Es wurden bei dieser Hausdurchsuchung auch Hardware mitgenommen, man wusste nicht, was sich darauf befindet. Es stellte sich dann heraus, dass auch Daten Fälle betreffend darauf waren", sagte Moser. Die Extremismusdatenbank an sich sei aber nie Gegenstand der Ermittlungen gewesen. Es habe auch keine Anweisung gegeben, diese zu kopieren - und das sei auch nicht gemacht worden.

Moser beurteilte die Vorgänge und Abläufe im Großen und Ganzen als schlüssig und konform. Die Arbeit des BVT werde zudem durch die Datensicherungen nicht eingeschränkt - die Daten stünden weiterhin zur Verfügung.

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