Ein irisches Gericht verweigert die Auslieferung eines Verdächtigen und verweist auf die mangelnde Unabhängigkeit der polnischen Justiz. Warschau droht die rechtliche Isolation.
Dublin/Wien. Der High Court in Dublin hat eine juristische Lawine ins Rollen gebracht. Die Entscheidung, einen verdächtigen polnischen Staatsbürger nicht auszuliefern, weil die Unabhängigkeit der Justiz in dessen Heimat nicht mehr gewährleistet sei, erhöht den Druck auf die Regierung in Warschau, die politische Einflussnahme auf Gerichte zu stoppen. Was der EU-Kommission mit ihrem Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 7 bisher nicht geglückt ist, könnte nun über nationale Gerichte und in weitere Folge über den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gelingen: die Wiederherstellung einer verlässlichen Rechtsstaatlichkeit im sechstgrößten Mitgliedland der EU.
Polen, das von Irland als nicht mehr vertrauenswürdig eingestuft wird, droht andernfalls die rechtliche Isolation. Die irische Richterin Aileen Donnelly hatte die polnische Justizreform als „schädlich“ für den Rechtsstaat und die Demokratie bezeichnet. Sie argumentierte: Sollte der wegen Drogendelikten verdächtige Pole in seine Heimat überstellt werden, erwarte ihn eine Justiz, deren Unabhängigkeit nicht garantiert sei.