Kürzere Asylverfahren gefordert - und trotzdem Personalabbau?

Wien Bundesverwaltungsgericht Erdbergstra�e 192 196 Umbau 2013
Wien Bundesverwaltungsgericht Erdbergstra�e 192 196 Umbau 2013(c) imago/viennaslide (imago stock&people)
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Beim Bundesverwaltungsgericht sollen 120 Stellen nicht nachbesetzt werden. Mit einer Protestaktion wollen sich Mitarbeiter gegen allgemeine Sparpläne wehren. Mit den Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen nicht aufrechterhalten.

Es ist eine zentrale Forderung der FPÖ und damit von Innenminister Herbert Kickl: Im Asylbereich soll härter durchgegriffen werden. Dafür müssen laut seinen Plänen auch die Verfahren schneller durchgeführt werden: Derzeit dauert es noch durchschnittlich 6,6 Monate (in erster Instanz), bis Asylwerber einen positiven oder negativen Bescheid erhalten. Dafür ist das Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen zuständig. Und in zweiter Instanz das Bundesverwaltungsgericht.

Und hier könnte es in Zukunft zu Problemen kommen. Denn in den einzelnen Ministerien wird nun gespart - und demnach auch im Justizressort. Unter anderem sollen Stellen am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gestrichen werden: Die angesichts der Flüchtlingswelle zugestandene 120 befristete Planstellen könnten dort nicht verlängert werden. Das könnte wiederum zu längeren Asylverfahren führen. 

Anzahl der Asylverfahren nimmt in zweiter Instanz zu

Noch vor wenigen Wochen, im Februar, klangen die Pläne der Regierung etwas anders: "Ich habe bereits mit Justizminister Moser gesprochen und
begrüße seine Bemühungen, das Bundesverwaltungsgericht mit
ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten,
um den Abbau der Asylverfahren zügig vorantreiben zu können", meinte damals Minister Kickl. Denn neue Zahlen zeigten im Vormonat: Gegen mehr als 75 Prozent der negativen Asylbescheide wurde Berufung eingelegt.

Ende 2017 lag die Zahl der Verfahren in zweiter Instanz immerhin bei
15.418. Anfang Februar bereits bei 16.443. Es finde hier quasi eine
Übergabe des Rucksacks statt, hieß es damals aus dem Innenministerium. Schon im Jahr 2016 nahm die Anzahl der Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht im Asylbereich um etwa 30 Prozent zu.

Proteste gegen Kürzungen in der Justiz

Gegen diese Pläne, aber nicht nur, regt sich nun in der Justiz Widerstand: Denn allgemein wird dem Bereich mit dem Budget für die beiden Jahre 2018 und 2019 Personalkürzungen verordnet. Eine Unterschriftenaktion aller Justizmitarbeiter fand äußerst regen Zulauf, berichtete Richter-Präsidentin Sabine Matejka. Die Standesvertreter hoffen, mit dieser - ersten - Protest-Maßnahme die Regierung zum Einlenken zu bewegen.

Gibt es trotz der zu erwartenden breiten Ablehnung - schon in den
ersten Stunden gab es hunderte Unterschriften - keine Gesprächsbereitschaft über das Justizbudget, "werden wir uns weitere
Maßnahmen überlegen", betonte Matejka. Denn mit den geplanten
Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen und die Qualität nicht im vorgesehenen Umfang aufrechterhalten: Längere Verfahren wären die Folge - und an eine zügige Umsetzung des neuen Erwachsenenschutzgesetzes sei nicht zu denken.

Richterposten sollen nicht nachbesetzt werden

Die Justiz würde zum "sicherheitspolitischen Flaschenhals", wird doch gleichzeitig die Polizei aufgestockt, was mehr Anzeigen und somit mehr Arbeit für die Strafgerichte bedeutet.

Den Gerichten und Staatsanwaltschaften sollen nicht nur weitere
Stellen von Beamten und Vertragsbediensteten (82 heuer, 88 plus
weitere 46 Stellen im Jahr 2019) gestrichen werden - sondern de facto auch Richter. 40 Planstellen an Zivil- und Strafgerichten sollen mit dem
Argument des "Überstandes" nicht nachbesetzt werden.

Verzögert sich das neue Erwachsenenschutzgesetz?

Dabei wäre, so Matejka, nicht nur keine Streichung, sondern umgekehrt sogar eine Aufstockung dringend nötig. Ab Mitte des Jahres soll das Erwachsenenschutzgesetz umgesetzt werden, dann müssen 60.000 Sachwalterschaften überprüft werden. Mit reduziertem Personalstand werde das nur sehr verzögert geschehen können.

Von der Nicht-Nachbesetzung der 40 Richterstellen betroffen sind vor allem Eltern, denen etwa eine vorzeitige Rückkehr aus der Karenz nicht genehmigt wird - und Richteramtsanwärter, die künftig jahrelang auf die Ernennung zum Richter warten müssten. Zudem wolle das Ministerium die auferlegten "plus 46" einzusparenden Stellen 2019 zum größten Teil bei den Richteramtsanwärtern kappen: 40 Planstellen sollen bei ihnen gestrichen werden, das heißt, man werde "fast keine" absolvierten Studenten mehr in den richterlichen Vorbereitungsdienst mehr übernehmen können.

(ib/APA)

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