VfGH: Rechtsanwalt Rami vom Bundesrat gewählt

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BUWOG-MEDIENVERFAHREN: RAMIAPA/HERBERT NEUBAUER
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Der Höchstrichter-Kandidat der FPÖ bekam im Bundesrat 29 Stimmen, 24 Stimmen entfielen auf andere Kandidaten. Die Angelobung von Rami findet nach Ostern statt.

Auf Vorschlag der FPÖ hat der Bundesrat am Donnerstag den Rechtsanwalt Michael Rami als Verfassungsrichter gewählt. Rami bekam in der Abstimmung der Länderkammer 29 Stimmen, 24 Stimmen entfielen auf insgesamt drei andere Kandidaten.

Angelobung nach Ostern

Rami wird erst nach Ostern von Präsidentin Brigitte Bierlein angelobt. An der derzeit laufenden VfGH-Session hätte er ohnehin nicht mehr viel teilnehmen können. Denn Verfassungsrichter dürfen nur über Fälle abstimmen, bei deren Beratungen sie von Anfang an dabei waren. Und die jetzige Session geht mit diesem Wochenende zu Ende.

Vor Rami wurden bereits der Linzer Universitätsprofessor Andreas Hauer ebenfalls auf Vorschlag der FPÖ und Nationalrat und Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter auf Vorschlag der ÖVP von der Regierung nominiert.

(APA)

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