Jurist: "Aus für ewiges Rücktrittsrecht bei Lebensversicherung hält nicht"

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Sollte die Abänderung durch die Regierung kommen, würde das Thema nach Inkrafttreten rasch zu OGH, VfGH und EuGH gebracht werden, ist Anlegeranwalt Poduschka überzeugt.

Die kommenden Mittwoch im Parlament geplante Abschaffung des laut Judikatur unbegrenzten Rücktrittsrechts bei Lebensversicherungen, falls die Aufklärung über dieses Recht gefehlt hat, wird höchstgerichtlich oder vom EuGH gekippt, nimmt Anlegeranwalt Michael Poduschka an. Die angedachte Wirkung der Novelle in die Vergangenheit hinein sei verfassungswidrig, sagte er zur APA.

Es sei völlig unüblich, ein Gesetz, das in Millionen LV-Verträge eingreife, ohne Behandlung in Ausschüssen, Stellungnahmemöglichkeiten von Interessensvertretungen und ohne öffentliche Diskussionen einfach in die "zweite Lesung" zur Abänderung eines anderen Gesetzes zu bringen und dort zu beschließen, wie es für Mittwochnachmittag im Nationalrat geplant sei.

An sich kann man von Versicherungsverträgen binnen 14 Tagen zurücktreten, von Lebensversicherungsverträgen binnen 30 Tagen - außer es wurde der Versicherungsnehmer nicht oder nicht korrekt über sein Rücktrittsrecht aufgeklärt. Dann nämlich erlischt das Rücktrittsrecht laut Oberstem Gerichtshof (OGH) und Europäischem Gerichtshof (EuGH) auch nach Jahren nicht, selbst für bereits abgelaufene Verträge.

"Widerspricht EU-Recht"

Ab 30. April 2018 soll ein Rücktritt bei bereits beendeten Verträgen nur binnen eines Monats nach Kündigung oder Auslaufens erklärt werden können, geht aus dem diesbezüglichen Entwurf hervor. Und bei Verträgen, die schon länger als fünf Jahre laufen, soll es ab Ende April ganz egal sein, wie über das Rücktrittsrecht belehrt wurde. Selbst eine völlig fehlende oder falsche Rücktrittsbelehrung hätte dann keinerlei Konsequenzen mehr.

"Das widerspricht nicht nur dem Rechtsverständnis jedes Bürgers, sondern auch EU-Recht", betont der Anwalt, der rund 300 Versicherungsnehmer in derartigen Causen vertritt. Dabei gehe es in mehr als 80 Prozent der Fälle um Verträge, die schon länger als fünf Jahre laufen: "Die meisten der Verträge, um die es bei uns geht, wurden zwischen 2000 und 2010 abgeschlossen", so Poduschka. Von den bisher von ihm rund 80 eingebrachten Klagen wurde bereits zirka ein Viertel zur Zufriedenheit der Klienten erledigt, die Streitwerte lagen im Schnitt bei rund 10.000 Euro.

Dass man mit der Novelle für ab September 2018 neu abgeschlossene Verträge neue Rechtsvorschriften anwenden wolle, sei in Ordnung - ungeachtet allfälliger europarechtlicher Fragen, die noch zu prüfen seien. Aber in Millionen bestehende Verträge einzugreifen, und dies einzig im Interesse der Versicherungswirtschaft, sei "verfassungs-und europarechtswidrig", betont der Anwalt: "Ein rückwirkender Eingriff in bestehende Rechtspositionen wird vom Verfassungsgerichtshof als dem Artikel 18 Bundes-Verfassungsgesetz widersprechender Eingriff in Rechtspositionen, auf die der Normunterworfene vertrauen konnte, als gleichheitswidrig angesehen, falls es dafür keine sachliche Rechtfertigung gibt." Und sachliche Gründe sieht er nicht, denn es werde ja nicht die Überlebensfähigkeit der Assekuranz in Frage gestellt. Sollte die Abänderung doch kommen, würde das Thema nach Inkrafttreten rasch zu OGH, VfGH und EuGH gebracht werden, ist Poduschka überzeugt. me, werde das sofort einem Gesetzprüfungsverfahren unterworfen.

Auf Verhalten der FPÖ-Mandatare gespannt

Schon im September 2017, noch unter der früheren SPÖ-ÖVP-Koalition, sollte die Aushebelung des Rücktrittsrechts in den Nationalrat kommen. Doch nachdem die Liste Pilz den Plan damals wenige Tage davor publik gemacht hatte, kam die Änderung nicht. Auch diesmal war es wieder diese Partei, die - bereits am Donnerstag - Wind von einem neuen Versuch bekommen hatte. "Der Antrag soll durchgeschummelt werden, ohne auf viel mediale Kritik zu stoßen", meinte Klubobmann Peter Kolba, früher jahrelang Chefjurist beim VKI, zum geplanten Abänderungsantrag.

Gespannt ist Anlegeranwalt Poduschka, wie sich die FPÖ-Parlamentarier jetzt verhalten. Im September, als die Freiheitlichen noch Oppositions- und nicht Regierungspartei waren, hatten der damalige Konsumentenschutzsprecher und der damalige Finanzsprecher in einer Aussendung unter dem Titel "Keine legistischen Taschenspielertricks bei Lebensversicherungsverträgen" massive Kritik an den SP-VP-Plänen geübt. Man sprach von einem "konsumentenschutzpolitischen Skandal" und einem "großen Sündenfall gegen die Interessen hunderttausender Versicherungskunden in Österreich". Und man versprach: "Die FPÖ wird sich jedenfalls entschieden dafür einsetzen, dass es zu keinen Verschlechterungen für die Konsumenten beim Versicherungsvertragsgesetz in Sachen Kündigungsfristen kommt, und den Gesetzesentwurf jedenfalls ablehnen."

Versicherungsverband verteidigt Vorhaben

Die Versicherungswirtschaft verteidigt die geplanten Änderungen. Entgegen vereinzelten Aussagen würden Rücktritte bei fehlender oder falscher Belehrung weiter unbefristet möglich sein, ausgenommen Verträge, die bereits vollständig erfüllt wurden und damit gar nicht mehr existieren, so der Versicherungsverband am Sonntagabend.

Zu bereits vollständig erfüllten Verträgen solle im Einklang mit EU-Recht klargestellt werden, dass das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach Vertragsende erlischt, so der Verband zu den für Mittwoch im Nationalrat geplanten Änderungen.

Von der Assekuranz werde diese Initiative für mehr Rechtssicherheit begrüßt. Es sei notwendig, für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig den Konsumenten Vorteile im Vergleich zur aktuellen Rechtslage zu bieten. Daher begrüße der Versicherungsverband (VVO) eine gesetzliche Klarstellung zum Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung.

(APA)

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