AMS-Vorstand Kopf für Abschaffung der geblockten Altersteilzeit

APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Fördermaßnahmen stiegen 2016 auf 349,2 Millionen Euro an. Als einer der Hauptgründe gilt der erschwerte Zugang zur Hacklerpension bei der Altersteilzeit.

AMS-Vorstand Johannes Kopf spricht sich für eine Anpassung bei der geförderten Altersteilzeit aus. "Aus meiner Sicht könnte man die geblockte Altersteilzeit abschaffen", sagte Kopf im Interview mit der APA. Die geblockte Version sei quasi "eine Frühverrentung" und nicht "altersgerechtes Arbeiten".

In der Teilzeitvariante solle bei sinkender Belastbarkeit in höherem Alter weitergearbeitet werden und der Wissenstransfer zu Jüngeren bestehen bleiben, argumentiert Kopf. Bei der geblockten Variante werde zunächst voll weitergearbeitet, und dann vor Erreichen des Pensionsalters ganz aufgehört.

Die Entscheidung über eine eventuelle Abschaffung der Block-Variante liege natürlich beim Gesetzgeber. Durch die verschiedene Förderung (die Teilzeit-Variante wird mit 90 Prozent, die Block-Variante nur mit 50 Prozent gefördert) sei schon ein Lenkungseffekt eingetreten, dass mehr Leute die Teilzeit-Variante wählen. Reduzieren ältere Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit, kann der Entgeltausfall teilweise vom AMS kompensiert werden. Die Mittel für die Altersteilzeit, also Lohn- und Lohnnebenkosten-Zuschuss, kommen aus der Arbeitslosenversicherung.

Blockvereinbarung bringt Arbeitgeber weniger Geld

Während der Aufwand für Altersteilzeit zwischen 2010 und 2013 noch von 255,1 Millionen Euro auf 204,1 Mio. gesunken war, ist er bis 2016 auf 349,2 Millionen Euro gestiegen: In diesem Jahr nahmen 27.712 ältere Arbeitnehmer diesen gleitenden Übergang in die Pension in Anspruch in Anspruch. Für 2017 gibt es noch keine Gesamtzahlen.

Ende November 2017 erhielten 35.682 Personen ein Altersteilzeitgeld ausgezahlt – davon hatten sich 24.987 Personen für das kontinuierliche Modell und 10.695 für das Blockzeitmodell entschieden. Der erschwerte Zugang zur sogenannten Hacklerpension gilt als einer der Hauptgründe für den starken Anstieg bei der Altersteilzeit.

Wenn ein Arbeitnehmer ab Beginn der Altersteilzeit kontinuierlich nur noch zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit arbeitet, bekommt der Dienstgeber 90 Prozent des Lohnausgleiches (inklusive der Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung) und der zusätzlich zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge vom AMS ersetzt. Wenn die Arbeitszeitreduzierung mit einer Blockzeitvereinbarung erfolgt, erhält der Arbeitgeber nur 50 Prozent. (red)

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