Neos: Brüssel zeigt Türkis-Blau Grenzen bei Familienbeihilfe auf

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Die EU-Kommission warnt vor der geplanten Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland. Neos-Abgeordnete Mlinar sieht sich bestätigt: "Österreich darf den Rechtsweg nicht verlassen."

Bestätigt fühlt sich Neos-Europaabgeordnete Angelika Mlinar durch die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der EU-Kommission zur Indexierung der Familienbeihilfe. "Österreich darf den Rechtsweg nicht verlassen", hielt sie am Mittwoch in einer Aussendung fest. Der geplanten Schlechterstellung bei der Familienbeihilfe von EU-Bürgern in Österreich habe Brüssel "eine klare Abfuhr erteilt".

Keine Überraschung, so Mlinar weiter: "Uns war allen von Anfang an klar, dass diese Maßnahme gegen geltendes EU-Recht verstößt." Die vorliegende Beantwortung setze nun Wien unter Zugzwang, die geplante Indexierung raschest zurückzunehmen. "Es kann nicht sein, dass die Idee der vier Grundfreiheiten der EU, welche die zentralen Säulen des europäische Projekts sind, durch populistische Bestandsaufnahmen bzw. Maßnahmen national konterkariert wird", betonte Mlinar.

Der Hintergrund: Die EU-Kommission hatte am Dienstag wegen der von Österreich geplanten Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland an die Lebenskosten vor einer Diskriminierung gewarnt. "Was die von Österreich geplanten Maßnahmen in Hinblick auf die Indexierung des Kindergelds betrifft, wird die Kommission die maßgebliche Gesetzgebung auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen, wenn und sobald sie angenommen wurde", schrieb die Kommission in ihrer Antwort an die EU-Abgeordneten.

Brüssel: Egal, ob mobiler oder lokale Arbeitnehmer

Nach den geltenden EU-Regeln für Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme hätten mobile Arbeiter denselben Anspruch auf Kindergeld wie lokale Arbeitnehmer, "unabhängig vom Wohnort der betroffenen Kinder", erklärte die EU-Kommission. "Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Regeln auf einem fairen und aufrichtigen Grundsatz gründen, der den Kern des Binnenmarktes ausmacht und seinen Wert immer wieder unter Beweis gestellt hat: Für dieselben gezahlten Beiträge in einem Arbeitskontext sollten dieselben Leistungen anfallen und gelten."

Zuletzt hatte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) die Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder von Ausländern, die in ihrer Heimat leben, verteidigt und erklärt, das Vorhaben der Regierung werde sicher kommen. Mehrere EU-Abgeordnete hatten die EU-Kommission zur Rechtmäßigkeit der von der ÖVP-FPÖ-Regierung geplanten Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland befragt.

(hell/APA)

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