Panama-Leaks: FMA verhängt 414.000 Euro Strafe gegen Hypo Vorarlberg

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Die Bank wurde wegen einer mangelhafter Eigentümer-Prüfung und der Nichterstattung
einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung verurteilt.

Gegen die Hypo Vorarlberg Bank AG hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine Geldstrafe von 414.000 Euro verhängt - unter anderem wegen mangelhafter Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers von Hochrisikokunden und der Nichterstattung einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, die Hypo kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben.

Insgesamt verhängte die FMA die Sanktion gegen die Hypo "wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung", wie es auf der Homepage der Behörde heißt. Die Geldstrafe ist vergleichsweise niedrig, gemessen am Geschäftsvolumen wird der höchstmögliche Strafrahmen nur zu rund drei Prozent ausgeschöpft.

FMA vermisste Verdachtsmeldung

Dem Verstoß gegen die Pflicht zur Erstattung einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung kam die FMA im Zuge einer Vor-Ort-Prüfung bei der Hypo Vorarlberg auf die Spur, die Sonderprüfung durch die Aufsicht war im April 2016 bekannt geworden. Konkret vermisste die FMA die Verdachtsmeldung der Hypo im Zusammenhang mit einer später eingestellten Geschäftsbeziehung zum russischen Milliardär Guennadi Timtchenko (auch: Gennadi Timtschenko) und nahm die Meldung beim Bundeskriminalamt selbst vor.

In den "Panama-Papers" waren sowohl der russische Geschäftsmann als auch die Bank genannt worden. Nach Bekanntwerden der Offshore-Geschäfte nahm Hypo-Vorarlberg-Chef Michael Grahammer seinen Hut, betonte dabei aber weiter die Rechtmäßigkeit der Geschäfte der Bank. Ihm folgte Anfang 2017 Michael Haller nach. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen Geldwäsche-Verdachts wurde später übrigens eingestellt.

Der dritte Vorwurf der FMA gegen die Hypo - neben mangelhafter Eigentümer-Prüfung eines Hochrisikokunden und Nichterstattung einer Geldwäsche Verdachtsmeldung - bezieht sich auf den "systematischen Einsatz von Dritten, welche eine gleichwertige Erfüllung eigener Pflichten bezweifeln lassen", wie auf der Homepage der Finanzaufsicht zu lesen ist. Damit ist ein liechtensteinischer Treuhänder gemeint, dessen Geldwäsche-Prüfungen offenbar unreflektiert übernommen wurden. Diese beanstandeten systematischen Schwächen soll die Hypo Vorarlberg mittlerweile behoben haben.

(APA)

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