Der Geschäftsführer eines Vereins für die Betreuung Suchtkranker stellte gegen Geld falsche Papiere aus.
Wien. „Therapie statt Strafe“ ist das Leitprinzip bei der Bekämpfung von Drogenkriminalität – sofern es um leichte bis mittelschwere Delikte geht. Um der Strafe zu entgehen, müssen drogenkranke Täter einen Therapie-Erfolg nachweisen.
Wie am Donnerstag im Rahmen eines Korruptionsprozesses bekannt wurde, gibt es in Wien einen Suchtgift-Therapie-Verein, dessen früherer Geschäftsführer gegen Bezahlung positive Bescheinigungen ausgestellt hat. In zwei Fällen habe sich nachweisen lassen, dass Geld geflossen sei. Dies erklärte Richterin Elisabeth Reich vom Straflandesgericht Wien in ihrer Urteilsbegründung. Wie konnte es soweit kommen?