Die Koalition wies das Begehren der SPÖ in der BVT-Affäre zurück. Doch was darf die Opposition bei U-Ausschüssen beantragen? Und was kann die Koalition verhindern?
Wien. Bis zum Jahr 2015 konnte nur die Mehrheit im Nationalrat Untersuchungsausschüsse einsetzen. Seither darf es bereits eine Minderheit von 46 Abgeordneten. Damit bekam die Opposition ein neues Kontrollinstrument in die Hand. Doch im Gegenzug wurden die Regeln für die Frage, was im U-Ausschuss untersucht werden darf, verschärft.
Und genau das ist jetzt der Auslöser für den Streit zwischen der SPÖ und den Koalitionsparteien rund um den geplanten U-Ausschuss zur BVT-Affäre. Doch ist das SPÖ-Verlangen unzulässig? Wie kann der Streit gelöst werden? Und welche Möglichkeiten gäbe es, den Antrag so zu stellen, dass man rechtlich auf der sicheren Seite ist?