VwGH lässt Querulanten zum letzten Mal abblitzen.
Wien. Unter dem harmlosen Betreff „Wohnbeihilfe“ erreichte den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein Schreiben, das es – verbal – in sich hatte: ein „Antrag auf sofortige Wiederaufnahme des Verfahrens in allen Instanzen mit Strafanzeige wegen des in krimineller Vereinigung organisierten Amtsmissbrauchs durch alle beteiligten Richter auch des VwGH“. Es stammte von einem Herrn, der nicht nur dieses Höchstgericht schon mehrmals mit aussichtslosen Eingaben beschäftigt hat.
In diesem Fall sollte es um die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Verfahrenshilfe gehen, die jedoch gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Mann schreibt von „verbrecherischer Rechtsbeugung“ und behauptet, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hätte Österreichs Justiz „der NS-Justiz ab 1933 gleichgestellt“.
Haarklein arbeitet der VwGH den offenbar querulatorischen Antrag ab (2015/03/ 0005). Und schließt mit der Bemerkung: Der Antragsteller werde darauf aufmerksam gemacht, dass rechtsmissbräuchlich eingebrachte Rechtsmittel wie dieses künftig prinzipiell ohne weitere Bearbeitung zum Akt genommen werden. (kom)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.03.2018)