Der Verwaltungsgerichtshof erinnert an Grenzen für Versetzungen durch die Post: Die Verwendung von Beamten in Bawag/PSK-Filiale sei unzulässig.
Wien. Die Österreichische Post AG kann sich nicht ganz von ihrer Vergangenheit als Post- und Telegrafenverwaltung lossagen. Das zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs rund um die Frage, ob ein Postbeamter gegen seinen Willen als „Fachberater Bank“ eingesetzt werden darf. Fest steht nun, dass es sich das Bundesverwaltungsgericht zu leicht gemacht hat, indem es die Versetzung des Mannes gebilligt hat.
Der Steirer hatte das Pech, dass seine in der Weststeiermark gelegene Postfiliale für immer geschlossen wurde. Das Personalamt Graz der Österreichischen Post AG versetzte den Beamten deshalb zur „Finanzberatung 8530 Deutschlandsberg“, wo er fortan als „Spezialverkäufer Telekom, Postprodukte, Finanzdienstleistung (Fachberater Bank)“ arbeiten sollte.