Dritte Piste: Genehmigung mit strengen Auflagen

Archivbild: Der Flughafen Wien-Schwechat
Archivbild: Der Flughafen Wien-Schwechat(c) imago/Volker Preu�er (imago stock&people)
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Rechtzeitig vor Ostern hat das Bundesverwaltungsgericht den Bau der dritten Piste bewilligt. Allerdings haben die Richter zusätzliche Auflagen erteilt, um Anrainer zu schützen.

Wien. Die dritte Piste des Wiener Flughafens ist genehmigt. Gestern am frühen Nachmittag wurde dem Flughafen Wien und dem Land Niederösterreich das 171 Seiten starke Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zugestellt. Das bestätigte Flughafen-Chef Günther Ofner gegenüber der „Presse“ und ergänzt: „Die im Erkenntnis enthaltenen Auflagen sind gegenüber der ersten Genehmigung deutlich verschärft worden, vor allem was den Lärmschutz und die CO2-Belastung betrifft. Das kann man auf den ersten Blick schon sagen.“ Für eine abschließende Beurteilung sei es jedoch zu früh, „wir müssen uns erst genau mit der Entscheidung auseinandersetzen“, sagt Ofner.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte in einer Aussendung Näheres zu den erteilten Auflagen: Es sei zu gewährleisten, dass innerhalb eines Zeitraums von maximal fünf Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Piste eine CO2-Neutralität des Flughafens erreicht wird, heißt es darin. Bereits vor Inbetriebnahme der dritten Piste sind Maßnahmen zu setzen, die eine Reduktion der CO2-Emissionsmengen um 30.000 Tonnen zur Folge haben. Darüber hinaus werden zur Reduktion des Fluglärms deutlich strengere Grenzwerte für Tag und Nacht vorgeschrieben als das bisher der Fall war. Auch die Vorgaben zur Messung und Berechnung des Fluglärms sind rigider angesetzt und präzisiert.

Baubeginn lässt auf sich warten

Wer also glaubt, dass mit der Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts zügig weitergebaut wird, irrt. Denn die drei Richter haben, all jenen, die mit dem Erkenntnis unzufrieden sind, die Möglichkeit der ordentlichen Revision eingeräumt. Rechtsmittel gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts haben zwar in aller Regel keine aufschiebende Wirkung, in Ausnahmefällen kann der Verwaltungsgerichtshof diese aber auf Antrag dennoch zuerkennen.

Bis die Entscheidung rechtskräftig ist, wird es also noch einige Monate dauern. Denn mit Sicherheit werden die Gegner der dritten Piste, also Bürgerinitiativen, Umweltschützer und umliegende Gemeinden, die Bewilligung nicht widerstandslos hinnehmen. Binnen sechs Wochen können sie sich an den Verwaltungsgerichtshof wenden, der sich dann mit der Endlos-Causa auseinanderzusetzen hat.

Flughafen-Chef Günther Ofner ist das nur allzu bewusst. Zwar begrüßt er die Entscheidung als „wegweisend“, dennoch steht für ihn fest, dass der erste Spatenstich noch länger auf sich warten lassen wird: „Es wäre völlig unvertretbar, mit einem solchen Großprojekt zu beginnen, bevor nicht absolute Rechtssicherheit gegeben ist. Schließlich handelt es sich hier nicht um den Bau einer Hundehütte.“ Seine Haltung überrascht nicht: Nachdem das Verfahren rund um die Erweiterung des Flughafens ohnehin schon über zwölf Jahre andauert und über 100 Mio. Euro gekostet hat, will er auf den letzten Metern auch kein Risiko mehr eingehen.

Flughafen Wien - Geplante dritte Piste
Flughafen Wien - Geplante dritte PisteAPA Grafik

Politik zeigt sich erfreut

Zu sehr sitzt ihm und seinem Kollegen Julian Jäger noch die erste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2017 in den Gliedern, mit der die Richter das lang vorbereitete Projekt aus Umweltschutzgründen überraschend untersagten. Allerdings hob der Verfassungsgerichtshof das Erkenntnis des BVwG schon sechs Monate später wieder auf. Seiner Meinung nach hatten die Richter „die Rechtslage grob verkannt.“

Erste Reaktionen auf die neue Entscheidung ließen gestern nicht lange auf sich warten. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) begrüßte die Entscheidung zugunsten der dritten Piste, die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sprach von einem „guten Tag für den Wirtschaftsstandort“. Die Wiener Wirtschaftsstadträtin Renate Brauner (SPÖ) meinte, dass das grüne Licht „eine gute Nachricht für die gesamte Wirtschaftsregion ist.“ Anders äußerte sich die Umweltorganisation Global 2000: „Dieses klimaschädliche und unnötige Projekt darf nicht gebaut werden!“, hieß es in einer Aussendung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.03.2018)

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