Türkische Doppelstaatsbürger: Wer den Pass doch behalten darf

(c) Clemens Fabry
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Wer 15 Jahre lang nicht wusste, dass er zwei Staatsbürgerschaften besitzt, könnte die österreichische behalten. Dabei handelt es sich um sogenannte Putativösterreicher. Ein erster Betroffener machte das schon geltend.

Wien. In den kommenden Monaten könnten (wie berichtet) Tausende österreichische Staatsbürger ihren Pass verlieren, weil sie sich in der Vergangenheit zusätzlich die türkische Staatsbürgerschaft besorgt haben – was nach dem österreichischen Recht nicht erlaubt ist.

Bei diesen Personen handelt es sich also um Scheinstaatsbürger, die ab dem Tag, an dem sie die türkische Staatsangehörigkeit angenommen haben, keine Österreicher mehr waren. Viele von ihnen waren zu diesem Zeitpunkt allerdings minderjährig und wussten gar nichts davon, wurden also von ihren Eltern in diese Situation gebracht. Grundsätzlich teilen Kinder das rechtliche Schicksal der Eltern, aber in Westösterreich (der Fall liegt der „Presse“ vor) ist es nun jemandem gelungen, eine Ausnahmeregelung geltend zu machen – die der sogenannten Putativösterreicher. Hunderte oder vielleicht sogar Tausende weitere Personen, die von der Regelung betroffen sein können, werden das nun ebenfalls versuchen.

„Vermeintliche“ Österreicher

Dabei handelt es sich um Personen, die von österreichischen Behörden fälschlich ("putativ") als österreichische Staatsbürger behandelt wurden (etwa durch Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises oder Reisepasses), dies jedoch nicht selbst zu verantworten haben. Beispielsweise, weil sie Kinder waren.

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