Sollte es beim Bundesverwaltungsgericht weniger Personal geben, könnten Asylverfahren länger statt kürzer dauern.
Wien. Das Justizministerium muss sparen, nur – wie viel und in welchen Bereichen? In diesen Punkten war sich die Regierung zuletzt nicht wirklich einig. Justizminister Josef Moser (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) diskutierten über die Frage, ob man Planstellen streichen bzw. ob das Ressort doch mehr Budget erhalten könne.
Für das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sind derzeit laut Budgetunterlagen noch 589 Planstellen in diesem Jahr vorgesehen, für das kommende Jahr hingegen nur noch 549 Stellen, kritisieren die Neos. 2017 hätte es noch 591 Planstellen gegeben.
Die Kürzung könnte sich allerdings mit einer zentralen Forderung der Regierung spießen: Denn Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will die Asylverfahren beschleunigen. Derzeit dauert es noch durchschnittlich 6,6 Monate (in erster Instanz), bis Asylwerber einen positiven oder negativen Bescheid erhalten. Dafür ist das Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen zuständig. Und in zweiter Instanz das Bundesverwaltungsgericht.
Zuletzt war allerdings kolportiert worden, dass die angesichts der Flüchtlingskrise zugestandenen 120 befristeten Planstellen im Bundesverwaltungsgericht nicht mehr verlängert werden könnten.
Das könnte wiederum zu längeren Asylverfahren führen. Denn neue Zahlen zeigten allein im Februar: Gegen mehr als 75 Prozent der negativen Asylbescheide wurde Berufung eingelegt. Ende 2017 lag die Zahl der Verfahren in zweiter Instanz immerhin bei 15.418. Anfang Februar bereits bei 16.443. Es finde hier sozusagen eine Übergabe des Rucksacks statt, hieß es damals aus dem Innenministerium. Schon im Jahr 2016 nahm die Anzahl der Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht im Asylbereich um etwa 30 Prozent zu.
Bei Grundversorgung sparen
Die Regierung will jedenfalls im Flüchtlingsbereich in den kommenden Jahren einige Millionen einsparen – ohne konkrete Zahlen zu nennen. Einerseits soll weniger für die Grundversorgung ausgegeben werden. Die Rechnung der Koalition: Kommen weniger Asylwerber nach Österreich, müssen weniger finanzielle Mittel dafür aufgewendet werden. Auch die kürzeren Asylverfahren spielen hier eine Rolle. Anerkannte Flüchtlinge sollen wiederum weniger Sozialhilfe als österreichische Staatsbürger erhalten. Die Koalition plädiert auch deswegen für eine bundeseinheitliche Mindestsicherung. (ib)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.04.2018)