Türkis-Blau will Rabatt für Gentechnikfreiheit

Nur eine gentechnisch veränderte Nutzpflanze ist derzeit zum Anbau in der EU zugelassen.
Nur eine gentechnisch veränderte Nutzpflanze ist derzeit zum Anbau in der EU zugelassen. (c) Clemens Fabry
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Die Bundesregierung möchte, dass Mitgliedstaaten, die „im Anbau gentechnikfrei“ sind, künftig weniger ins EU-Budget zahlen müssen. Die Erfolgsaussicht dieser Idee ist allerdings aus mehreren Gründen gering.

Brüssel. Knapp unter der öffentlichen Wahrnehmungsgrenze vertritt die türkis-blaue Bundesregierung in der Frage der Zukunft des Unionsbudgets mehrere inhaltliche Positionen, die in den nun an Fahrt aufnehmenden Verhandlungen nur geringe Erfolgsaussichten haben. Deren erstaunlichste wurzelt in einem Wahlversprechen der ÖVP an die Landwirte und sähe vor, dass jene Mitgliedstaaten, die „im Anbau gentechnikfrei sind“, dafür ab dem Jahr 2021 einen Rabatt bei den Zahlungen in den gemeinsamen Haushalt erhalten.

„Die Dotierung der ländlichen Entwicklung soll nicht gekürzt werden. Dabei sollte ein Rabatt für Staaten, die im Anbau gentechnikfrei sind, berücksichtigt werden“, heißt es im Positionspapier der Regierung zum „Mehrjährigen Finanzrahmen der EU“ nach 2020, datierend vom 8. Februar. Im Regierungsprogramm von Türkis-Blau ist dazu auf Seite 162 nur der stichwortartige Punkt „Anti-Gentechnik-Rabatt auf EU-Ebene für gentechnikfreie Staaten im Anbau“ zu finden. Der damalige ÖVP-Spitzenkandidat und nunmehrige Bundeskanzler Sebastian Kurz erwähnte in einem am 12. Oktober veröffentlichten Interview der „Bauern-Zeitung“ einen „Anti-Gentechnik-Rabatt“. Dieser solle „sich positiv auf das Agrarbudget auswirken“. Die davon profitierenden Mitgliedstaaten sollten „weniger nach Brüssel einzahlen und von dem Geld, das sich Österreich erspart, sollen unsere Bäuerinnen und Bauern profitieren“.

Kaum Gensaaten in der EU

Dieses Vorbringen ist aus mindestens drei Gründen problematisch. Der erste ist faktisch: Die Gentechnik in der Landwirtschaft ist zwar ein Thema, das viele Bürger beunruhigt und sich dementsprechend einfach zu politischem Kleingeld ummünzen lässt. In der agrarischen Realität jedoch spielen Gensaaten in der EU kaum eine Rolle. Nur eine gentechnisch veränderte Nutzpflanze, die Maissorte MON810 von Monsanto, ist derzeit zum Anbau in der EU zugelassen. Doch sie wird kaum gepflanzt. 2017 wurden MON810-Saaten nur in Spanien und Portugal ausgebracht.

Daraus folgt das zweite Problem mit dem „Gentechnik-Rabatt“. Der Anbau dieser bisher einzigen zugelassenen Nutzpflanze variiert von Jahr zu Jahr. 2016 wurde auch ein bisschen MON810 in Tschechien angebaut, im Jahr davor zusätzlich in Rumänien. Wie sollten diese jährliche Schwankungen in dem für sieben Jahre vereinbarten Finanzrahmen der EU berücksichtigt werden?

Das dritte Problem ist sowohl europarechtlich als auch politisch. Wieso sollten Staaten, die im Gegensatz zu Österreich kein Problem mit dem Anbau legal zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen haben, dafür bei den Zahlungen ins EU-Budget diskriminiert werden? Es ist schwer vorstellbar, dass sich dafür die erforderliche Einstimmigkeit im Rat, also dem Kreis der nationalen Regierungen, finden ließe.

All diese Fragen richtete „Die Presse“ an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, wo die Agraragenden ressortieren. Ein Sprecher erklärte, man könne „noch nicht sagen“, wie dieser Rabatt im Detail aussehe. Er sei jedenfalls eine Maßnahme, um in der Lebensmittelherstellung „Qualität statt Quantität“ zu fördern. „Die Bundesregierung wird in diese Richtung arbeiten“, sagte er.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.04.2018)

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