Die Sozialministerin hatte sich 2015 als Generaldirektorin für die AUVA beworben. Ihre Ablehnung bekämpfte sie in allen Instanzen, wie aus Protokollen des ORF hervorgeht.
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat sich im Jahr 2015 als Generaldirektorin für die AUVA beworben. Und damit bei jener Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, die sie nun (vorzeitig) zu Reformen bewegen will. Heißt es im Regierungsabkommen bekanntlich, dass bis Ende des Jahres ein Konzept zur Einsparung von 500 Millionen Euro pro Jahr vorgelegt werden müsste, so verkürzte die Ressortchefin diese Frist nun. Bis Mai solle eine "klarer Fahrplan" erstellt sein, sagte sie gestern, Dienstag.
Die ORF-Sendung "ZiB 2" veröffentlichte am Montagabend Protokolle von Hartinger-Kleins Bewerbung bei der AUVA. Hartinger-Klein bekämpfte demnach ihre Ablehnung in allen Instanzen – und verlor jeweils. Eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof zog sie erst als Sozialministerin zurück.
(Red.)