Warum der Buwog-Prozess nun spannend wird

Lähmendes Warten: Walter Meischberger (li.) und Karl-Heinz Grasser brauchen viel Geduld.
Lähmendes Warten: Walter Meischberger (li.) und Karl-Heinz Grasser brauchen viel Geduld.APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Korruptionsprozess gegen Karl-Heinz Grasser und Co. läuft seit Dezember 2017. Das Gericht hat mittlerweile den 27. Verhandlungstag absolviert – doch die Hauptfigur kam noch nicht zu Wort. Dies ist kein Zufall, sondern Kalkül.

Wien. Was wurde eigentlich aus Karl-Heinz Grasser? Diese Frage drängt sich auf. Denn: Um den Buwog-Prozess ist es ruhig, sehr ruhig geworden. Mittlerweile ist die Causa im fünften Gerichtssaalmonat angelangt. Und der mutmaßliche Drahtzieher eines eigens entworfenen Korruptionsplans („Tatplan“, Zitat Anklage), Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, ist noch immer nicht zu Wort gekommen (sieht man von ein paar Eingangsfragen zu seinen persönlichen Verhältnissen ab). Die Einvernahmen so ziemlich aller anderen, teils wenig schillernder Angeklagten wurden bisher vorgezogen.

Diese lähmende Dramaturgie versetzt das Verfahren um die – laut Anklage – von Schmiergeldzahlungen begleitete Privatisierung von vier Bundeswohnbaugesellschaften in einen Dornröschenschlaf. Scheinbar. Sie folgt aber auch einem Plan. Einem richterlichen Tatplan sozusagen. Hier die fünf zentralen Aspekte des Untreue-Prozesses.

Die Strategie der Richterin

Ginge es nach Grasser, dürfte die Vorsitzende des Schöffensenats (zwei Berufs-, zwei Laienrichter), Marion Hohenecker, den Prozess gar nicht leiten. Sie sei befangen oder erwecke zumindest diesen Anschein. Meint Grasser. Der Grund: Ihr Ehemann, seinerseits Strafrichter, hat auf Twitter wenig schmeichelhafte Einträge (Tweets) zu Grassers Wirken veröffentlicht. Marion Hohenecker sah sich aber von Anfang an als völlig unbefangen – und begann zu verhandeln.

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