Datenschutz: Neos pochen auf "echte Pseudonymisierung"

Claudia Gamon
Claudia GamonAPA/ROLAND SCHLAGER
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Die Regierung will persönliche Daten für die Forschung freigeben, darunter auch die Gesundheitsakte Elga. Die Neos fordern, dass die Daten nichts enthalten dürfe, was Einzelpersonen identifizierbar macht.

Die Neos plädieren für Änderungen bei der geplanten Registerforschung. Die Abgeordnete Claudia Gamon fordert die Regierung auf, festzulegen, dass eine tatsächliche "Pseudonymisierung" der an Forscher weitergegebenen Daten vorgenommen werden muss. Grundsätzlich befürwortet Gamon die Registerforschung aber, auch den Zugriff auf Elga-Daten, weil die Wissenschaft diesen "Datenschatz" nutzen müsse.

Das Forschungsorganisationsgesetz sieht vor, dass wissenschaftliche Organisationen ab 2019 Zugang zu den in staatlichen Datenbanken gespeicherten Daten der Bürgerinnen und Bürger erhalten sollen. Dabei soll der Name der Betroffenen durch eine Kennzahl ersetzt werden. Datenschützer kritisieren aber, dass einzelne Personen identifizierbar bleiben, wenn Informationen aus verschiedenen Datensätzen verknüpft werden. Die Ärztekammer rief Patienten zuletzt gar dazu auf, aus Elga auszutreten.

>>> Elga: Was die Gesundheitsakte über uns verrät

Die Neos fordern daher eine Verschärfung der Datenschutzbestimmungen im Forschungsorganisationsgesetz: Anstatt nur den Namen durch ein Personenkennzeichen zu ersetzen, sollte eine "echte Pseudonymisierung" der Daten sichergestellt werden. Dies würde bedeuten, dass die einzelnen Datensätze neben dem Namen auch sonst keine Daten enthalten dürfen, die Einzelpersonen identifizierbar machen.

Einschränkung der Betroffenenrechte abschwächen

Gamon erinnert an den Schülerdaten-Skandal des Jahres 2014, den die "Presse" damals aufgedeckt hat. Damals gelangten 400.000 Testergebnisse des Bildungsforschungsinstituts (Bifie) ins Internet. Zwar waren die Namen der Schüler gelöscht, dennoch konnten die Betroffenen über Angaben zur Schule, zur Klasse und zum Lehrer identifiziert werden.

Außerdem wollen die Neos die im Forschungsorganisationsgesetz vorgesehene Einschränkung der Betroffenenrechte abschwächen. Das Gesetz gibt wissenschaftlichen Organisationen das Recht, Auskunft über sowie Berichtigung und Löschung von verwendeten Daten zu verweigern, wenn das die Forschung gefährden würde. Die Neos fordern, dass diese Beschränkung nur dann zulässig sein soll, wenn damit nicht unverhältnismäßig in die Rechte der betroffenen Person eingegriffen wird.

Auf einen Blick

Datenschutzverordnung. Am 25. Mai tritt in der Europäischen Union die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, die strengere Regeln für Unternehmen und Behörden enthält, die personenbezogene Daten verarbeiten. Unter anderem werden Auskunftsrechte von Personen festgelegt, deren Daten gespeichert werden – inklusive Recht auf Löschung. Auch neue Straftatbestände werden eingeführt, beispielsweise die „unrechtmäßige Datenspeicherung“. Bei Verstößen können hohe Strafen bis zu 20 Millionen Euro (bzw. vier Prozent des Jahresumsatzes) verhängt werden.

Datenschutz-Anpassungsgesetz. Die Regierung muss nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für die neue Verordnung schaffen. Um bestimmte Informationen für Forschungszwecke weiterzugeben, muss sie mit einer Novelle gewisse Ausnahmeregelungen festlegen. Das sorgt für Kritik.

(APA/Red.)

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