Patientenanwalt für Forschung mit Elga-Daten

In Elga gespeicherte Daten über Medikamente könnten bald der Forschung zur Verfügung stehen
In Elga gespeicherte Daten über Medikamente könnten bald der Forschung zur Verfügung stehen(c) Clemens Fabry (Presse)
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Voraussetzung für die Freigabe sei aber eine wirkliche Anonymisierung, betont Gerald Bachinger. Die Pharmawirtschaft und Versicherungen sollten nicht zugreifen dürfen.

Patientenanwälte-Sprecher Gerald Bachinger hat kein Problem damit, die Daten der Elektronischen Gesundheitsakte Elga für wissenschaftliche Zwecke zu nutzen. "Ich habe überhaupt keinen Einwand dagegen und würde es sehr befürworten, dass auch Elga-Daten weitergegeben werden", betonte er am Freitag. Es müsse sich aber um aggregierte Daten handeln, die anonymisiert und nicht nur peudonymisiert seien. Eine Beschränkung müsse es auch auf Forschung und Entwicklung geben, was streng zu kontrollieren sei. Die Pharmawirtschaft oder etwa Versicherungen sollten keinen Zugriff bekommen.

>>> Elga: Was die Gesundheitsakte über uns verrät

"Es wäre für uns alle ein irrsinniger Verlust, etwa für die Gesundheitssystemforschung, aber auch ein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Ländern, wenn wir das nicht machen würden", meinte Bachinger weiter. Elga nun in der Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes auszuschließen, hielte er für "pharisäerhaft", schließlich gebe es etwa bei den Krankenanstaltenträgern EDV-Systeme, die viel mehr Gesundheitsdaten enthielten.Über die aktuelle Diskussion sei er unglücklich, denn sie laufe "plump und undifferenziert". Vor allem die Kritik der Ärztekammer stört ihn: "Die will Elga nicht haben und versucht, Elga auszuhebeln."

Er stehe dazu, die Elga-Daten nun für die Forschung zu öffnen, obwohl das bei der Einführung (und bis heute) per Gesetz ausgeschlossen war, so Bachinger. Man habe damals den Zugriff auf die elektronische Akte auf die behandelnden Ärzte und die Patienten selbst beschränkt, um Elga trotz der lautstarken öffentlichen Gegnerschaft ins Laufen zu bringen. "Aber inhaltlich gesehen ist es ein riesiger Nachteil, wenn man darauf verzichtet", so Bachinger.

Das Forschungsorganisationsgesetz sieht vor, dass wissenschaftliche Organisationen ab 2019 Zugang zu den in staatlichen Datenbanken gespeicherten Daten der Bürgerinnen und Bürger erhalten sollen. Dabei soll der Name der Betroffenen durch eine Kennzahl ersetzt werden. Datenschützer kritisieren aber, dass einzelne Personen identifizierbar bleiben, wenn Informationen aus verschiedenen Datensätzen verknüpft werden. Die Ärztekammer rief Patienten zuletzt gar dazu auf, aus Elga auszutreten.

(APA)

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