Wenn Balkonbegrünung zu Streit mit Nachbarn führt

Aussichtsreiches Balkonien: Windsichere, tropfsichere Gefäße freuen auch die Nachbarn.
Aussichtsreiches Balkonien: Windsichere, tropfsichere Gefäße freuen auch die Nachbarn.(c) imago/imagebroker (imago stock&people)
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Damit nicht nur Bewohner, sondern auch Nachbarn und Hausbesitzer ihre Freude haben, gilt es, einiges zu beachten.

Vor allem im städtischen Gebiet eignen sich Balkon oder Dachterrasse als günstige und nahe Alternative zum Kurzurlaub im Grünen. Wie solche Outdoor-Refugien gestaltet werden können, wurde hier erst kürzlich berichtet. Bevor man mit der „Inbetriebnahme“ beginnt, ist jedoch noch mehr zu beachten.

Vor allem sollte man einen Blick in Mietvertrag und Hausordnung geworfen haben. „Oft sind Verhaltensregeln vereinbart, damit in einem Mehrparteienhaus ein friedliches Zusammenleben möglich wird“, sagt Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband. Während Topfpflanzen meist kein Problem darstellen, kann der Vermieter das Anbringen von Blumenkästen außerhalb des Balkons verbieten. „Meist aufgrund von Haftungsproblemen“, sagt Walzl-Sirk.

Windstärke mitberechnen

Damit weder Wind noch Wetter Unheil mit Pflanzgefäßen anrichten können, muss auf Gefäße mit guter Standfestigkeit geachtet werden. Experten raten zu einem Pflanzgefäß, das genügend Platz für Substrat und Wurzelwerk bietet, damit die Pflanzen gut wachsen und so dem Wind standhalten können. Die Gefäße sollten aus winterfestem, dauerhaftem Material sein und wenig Eigengewicht haben, denn durch Befüllung und Bepflanzung erhält ein Gefäß genügend Gewicht und Standfestigkeit. Empfohlene Materialien sind Zinkblech oder frostbeständiger Ton.

Was passiert, stürzt doch ein (erlaubt oder unerlaubt angebrachter) Blumenkasten vom Balkon? „In erster Linie haftet der Wohnungsinhaber für die entstandenen Schäden“, sagt Christian Hutter, Leiter der Abteilung Inhouse-Rechtsservice von der Arag SE Direktion für Österreich. „Die Abwehr zivilrechtlicher Schadenersatzsprüche ist nicht regelmäßig Gegenstand einer Rechtsschutzversicherung“, führt er aus. „Aufgrund der Vielfalt der angebotenen Deckungen im Bereich der Rechtsschutzversicherungen und des oftmals versicherten Beratungsrechtsschutzes lohnt es sich dennoch, die Versicherung zu kontaktieren, um eine zügige Ersteinschätzung zu erhalten.“

Haushaltsversicherungen beinhalten regelmäßig privaten Haftpflichtschutz, wobei der Umfang der Abdeckung variieren kann. „Werden durch herabfallende Pflanzgefäße oder Blumentöpfe Menschen verletzt, droht dem Wohnungsinhaber auch ein gerichtliches Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Kosten der Verteidigung im gerichtlichen Strafverfahren sind über einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgedeckt, wenn der Versicherungsvertrag die Vertretung in Strafverfahren vorsieht“, sagt Hutter.

Mehr Nachbarschaftsfrieden

Doch so schlimm muss es gar nicht kommen, damit Unfrieden dräut. Laut Mieterschutzverband führt eine Balkonbegrünung häufig zu Streitigkeiten mit den Nachbarn. „Etwa, wenn beim Gießen Wasser auf den unteren Balkon gelangt, vertrocknete Blumenteile auf den Balkon darunter fallen oder der Überwuchs auf den Nachbarbalkon zu einer Beeinträchtigung des darunter oder daneben wohnenden Nachbarn führt“, sagt Walzl-Sirk. In jedem Fall verboten ist das Pflanzen von Efeu, da diese Pflanze auch am Haus entlang wächst und die Bausubstanz schädigen kann. Besser sind kleine Bäume oder Büsche wie Aronia, die auch als Sichtschutz dienen kann, bei windarmen Balkonen Bambus, bei nördlich gelegenen Blattschmuckpflanzen wie Hortensien und Funkien und bei südlichen mediterrane Pflanzen. Immer beliebt: duftende Pflanzen wie Zwergflieder, Zitronenthymian, Melisse und Lavendel.

Rechtsschutzspezialist Hutter gibt zu bedenken, dass beim Aufstellen von Topfpflanzen zu beachten ist, dass die Last nicht zu schwer wird. Bei einem Hochbeet sollte man daher ein Modell bauen oder wählen, das nur im oberen Teil mit Erde befüllt wird. „Die Befestigungen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Beim Gießen der Pflanzen sollte durch die Verwendung von Übertöpfen darauf geachtet werden, dass überlaufendes Gießwasser die Nachbarn nicht belästigt. Das Überlaufen von Gießwasser müssen betroffene Nachbarn keineswegs tolerieren.“

AUF GUTE NACHBARSCHAFT

Hausregeln einhalten: Blumenkästen nur nach Vorgabe montieren. Musik oder Filme haben auf dem Balkon – ohne Kopfhörer – nichts verloren. Auch Streitgespräche ins Innere der Wohnung verlegen.

Richtig pflanzen: Große Gefäße geben genügend Standfestigkeit für die Pflanzen, der Wind kann weniger Schaden anrichten.

Richtig gießen: Nachbarn dürfen durch Gießwasser nicht gestört werden. Daher auf die richtige Gießmenge und Tropfschutz achten.

> > Mehr zum Thema: Wer haftet für einen herabfallenden Blumentopf?

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