Datenschutz: Gesundheitsakte wird doch für Forschung geöffnet

Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte Elga sollen nun doch für Forschungszwecke weitergegeben werden.
Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte Elga sollen nun doch für Forschungszwecke weitergegeben werden.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Informationen aus der Elga-Datenbank sollen künftig für Wissenschaftszwecke weitergegeben werden. Dafür gaben ÖVP und FPÖ nun grünes Licht. Und das, obwohl Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein dagegen ist.

Wien. Am Ende verlief doch noch alles nach Plan – also dem Plan der Forschungsinstitute und der ÖVP: Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte Elga sollen nun doch für Forschungszwecke weitergegeben werden. Der Wissenschaftsausschuss im Parlament segnete die Novelle der Regierung am Montag ab, diese Woche soll das Gesetz im Nationalrat beschlossen werden. Und das, obwohl sich Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) dagegen ausgesprochen hatte.

Der Plan

Mit der Novelle will die Regierung auf die neue Datenschutzverordnung der EU reagieren: Ab 25. Mai gelten striktere Vorgaben für öffentliche und private Stellen, die Informationen der Bürger erhalten und speichern. Der Staat möchte bestimmte Daten allerdings für die Forschung freigeben, dafür müssen aber gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. In einigen Bereichen gab es die Datenweitergabe bereits. Neu ist unter anderem, dass auch Elga davon betroffen sein wird.

Die Daten

Bei den Informationen, die weitergegeben werden sollen, geht es auch um Erwerbsverläufe, Bildungsstand und das Mobilitätsverhalten. Am heikelsten dürfte aber die Krankengeschichte der Bürger sein, die elektronisch dokumentiert wird: Auf Elga werden Entlassungsbriefe aus dem Spital, Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente gespeichert. Später sollen auch der Impfpass und Patientenverfügungen hinzukommen.

Die Institute

Laut Regierung sollen diese Daten nur der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden. Das ist allerdings ein weiter Begriff. Damit sind Universitäten, Fachhochschulen und Museen gemeint. Aber auch Forschungsabteilungen von Industrieunternehmen oder auch Einzelpersonen sollen Zugang dazu erhalten. Ob sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen, soll eine Stelle im Verkehrsministerium prüfen.

Die Ministerin

Vergangene Woche hat Hartinger-Klein vor der Weitergabe der Daten gewarnt. Zugang zu Elga sollten nur Patienten und die behandelnden Mediziner erhalten. Für den gestrigen Montag kündigte sie einen Abänderungsantrag im Parlament an. Er kam nicht.

Die Verteidigung

Das Wissenschaftsministerium verteidigt wiederum die Pläne. Für den Fortschritt in der Forschung sei die Weitergabe bestimmter Daten nötig. Institute müssten strikte Datenschutzkriterien erfüllen, bei einem Verstoß seien Sanktionen vorgesehen. Außerdem würden die Daten der Bürger durch eine Personenkennzahl anonymisiert.

Die Kritik

Datenschützer kritisieren, dass Rückschlüsse auf Personen trotzdem möglich sein könnten. Zumindest bei Elga können Bürger aber über die Datenweitergabe selbst bestimmen: Die Teilnahme ist nicht verpflichtend. Man kann sich entweder gänzlich abmelden oder dem Arzt mitteilen, er solle die Befunde nicht eintragen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.04.2018)

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