BVT-Affäre: Das U-Ausschuss-Verlangen

Peter Gridling
Peter GridlingAPA/HANS PUNZ
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Der angepeilte Untersuchungszeitraum sind die ersten zwei Funktionsperioden des BVT-Chefs Peter Gridlings vom 1. März 2008 bis 13. März 2018.

SPÖ, Neos und Liste Pilz haben am Mittwoch ein gemeinsames Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eingebracht. Untersuchungsgegenstand ist der Verdacht der abgestimmten, politisch motivierten Einflussnahme auf die Aufgabenerfüllung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

Begründet wird das Verlangen nach U-Ausschuss unter anderem mit "bekannt gewordenen Fällen offenbar pflichtwidrigen Datenumgangs", anhängigen Ermittlungsverfahren gegen eine Reihe leitender Beamter des BVT, der Gefährdung von aktuellen Ermittlungen des BVT im rechtsextremen Bereich sowie aus der Skepsis anderer Geheim- und Nachrichtendienste, den Informationsaustausch mit dem Bundesamt aufrecht zu erhalten. Um nun das Vertrauen in den Verfassungsschutz wieder herzustellen und so die Sicherheit der Österreicher zu gewährleisten, sei neben der gerichtlichen auch eine politische Aufklärung "nicht nur geboten sondern demokratiepolitisch notwendig".

Der angepeilte Untersuchungszeitraum sind die ersten zwei Funktionsperioden des BVT-Chefs Peter Gridlings vom 1. März 2008 bis zu seiner Suspendierung am 13. März dieses Jahres.

Sechs Unterpunkte enthält der Untersuchungsgegenstand: Da geht es zunächst um die Verwendung von Daten und Informationen inklusive des Unterlassens der Löschung sowie um die Daten-Weitergabe an Dritte. Ebenfalls sollen die Ausübung der Dienstaufsicht sowie Ermittlungen und Suspendierungen gegen BVT-Bedienstete geprüft werden. Informationen begehrt man ferner zu Ermittlungen zu rechtsextremen Aktivitäten durch das Extremismusreferat des BVT.

Weiters will man sich die Zusammenarbeit des BVT mit den Landesämtern sowie mit anderen Ermittlungsbehörden wie Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft ansehen - vor allem mit Blick auf die Ermittlungen und Hausdurchsuchungen in der BVT-Affäre. Schließlich soll auch die Besetzung leitender Funktionen und die Personalauswahl insgesamt einer Betrachtung unterzogen werden.

Gegliedert werden sollen die Untersuchungen im Ausschuss in sieben Gruppen. Zunächst geht es um die Datenverwendung, wo man parteipolitische Motive ansehen will, wobei auf den langjährigen Kabinettschef diverser Innenminister hingewiesen wird. Insbesondere will man sich die Fälle "Tierschützer", "(Anwalt Gabriel) Lansky" und "(Ex-Grünen-Mandatarin Sigrid) Maurer" ansehen.

Zweites Beweisthema soll der "Extremismus" sein, wo es um "politisch motivierte Einflussnahme" auf Ermittlungen des Extremismus-Referats etwa zu deutschnationalen Burschenschaften und Identitären gehen soll. Ebenfalls Thema werden die Hausdurchsuchungen in der BVT-Afffäre, dabei unter anderem auch die Mitwirkung des Generalsekretärs des BMI Peter Goldgruber.

Unter dem Kapitel "Kooperationen" versteht die Opposition Aufklärung über "politisch motivierte Einflussnahme" auf die Zusammenarbeit des BVT mit anderen inländischen Behörden. Unter "Schutz der Obersten Organe" laufen der "angebliche Einbruch" und die "angebliche Abhöranlage" im Büro von Vizekanzler Heinz-Christian Strache.

Das Beweisthema "Organisation" soll sich mit der Besetzung leitender Funktionen und dienstrechtlicher Maßnahmen zu Gunsten "bestimmter politischer Netzwerke" auseinandersetzen. Unter "Auswirkungen" sollen die Folgen der Einflussnahmen auf die öffentlichen Sicherheit und die Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten anderer Staaten debattiert werden.

(APA)


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