Cosmos-Gutscheine, die vor dem 30. Jänner 2010 ausgestellt wurden, können nur noch als Konkursforderung angemeldet werden. Neuere Gutscheine gelten aber ganz normal.
Noch eine schlechte Nachricht für Cosmos-Kunden: Alte Gutscheine gelten nicht mehr. Wie die Geschäftsleitung auf der Cosmos-Homepage informiert, müssen aber zwei "Generationen" von Gutscheinen unterschieden werden:
- Ausstellungsdatum vor 30.1.2010
Diese älteren Gutscheine oder Gutschriften fallen in die Konkursforderungen. Das bedeutet, dass man dafür nur die Konkursquote bekommt. Wie hoch diese sein wird, lässt sich noch nicht seriös abschätzen. In der Regel liegt sie aber im einstelligen Prozentbereich. - Ausstellungsdatum nach 30.1.2010
Diese Gutscheine gelten als "bevorrechtete Forderungen". So lange Cosmos noch eine Filiale geöffnet hat (Unternehmensfortführung), kann man sie beim Einkauf einlösen.
20 Euro Antragsgebühr
Um einen Anspruch auf so eine Konkursforderung zu wahren, muss aber ein Antrag beim Handelsgericht Wien eingebracht werden. Dabei ist zu beachten, dass dafür 20 Euro Gebühr fällig werden, die keinesfalls rückvergütet werden kann.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Man kann natürlich auch einen Rechtsanwalt oder einen Gläubigerschutzverband (AKV, KSV oder Creditreform) mit der Forderungsanmeldung beauftragen.
Wer bereits im Ausgleichsverfahren Forderungen angemeldet hat, muss dies nicht im aktuellen Konkursverfahren wiederholen.
Schlechte Chancen für Kunden
„Konsumenten, die in den letzten Monaten Geräte gekauft haben, haben ja keine Möglichkeit mehr, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bei Cosmos geltend zu machen", bestätigt Wolfgang Krejcik, Obmann des Bundesgremiums des Elektrohandels der Wirtschaftskammer Österreich. Die Kammer arbeitet aber an Lösungen mit den Herstellern.
(Red.)