Prozess um Kopfschuss in Wien: Geschworener womöglich befangen

BLUTTAT IN WIEN-BRIGITTENAU - MANN MIT SCHUSSWUNDE GEFUNDEN
BLUTTAT IN WIEN-BRIGITTENAU - MANN MIT SCHUSSWUNDE GEFUNDENAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Einer der Laienrichter hatte als Journalist zeitnahe über Bluttat berichtet und dürfte einen "guten Draht" zur Polizei besitzen. Die Verteidiger wollen indes weitere Sachverständige beiziehen.

Am kommenden Dienstag wird am Landesgericht der Mordprozess gegen einen 28-jährigen Mann fortgesetzt, der am 16. April 2017 einen Bekannten in Wien-Brigittenau per Kopfschuss vorsätzlich getötet haben soll. Möglicherweise muss ein Geschworener von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Nach Ansicht der Verteidiger bestehen bei dem Laienrichter erhebliche Zweifel an seiner Unbefangenheit.

Der Geschworene arbeitet beruflich als Journalist und widmet sich dabei vor allem der Kriminalitätsberichterstattung. Über das prozessgegenständliche Geschehen hatte er knapp fünf Stunden nach der Bluttat berichtet, wobei er dabei über Informationen verfügte, die deutlich über den Inhalt der Presseaussendung der Landespolizeidirektion hinausgingen. Die Verteidiger Werner Tomanek und Philipp Wolm gehen davon aus, dass der Mann einen "guten Draht" zur Polizei besitzt, weshalb sie einen Befangenheitsantrag gegen den Geschworenen eingebracht haben. Darin unterstellen sie ihm "ein generelles Naheverhältnis zur Polizei".

Aufgrund seiner guten Kontakte habe der Geschworene bereits am Tag der Bluttat Informationen über polizeiliche Ermittlungsergebnisse erhalten und diese beruflich genutzt. Er habe sich - wie die Verteidiger aus dem Artikel des Journalisten herauslesen wollen - im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit eine einseitige Meinung über den Sachverhalt gebildet und sei damit nicht unvoreingenommen und unparteiisch in die Hauptverhandlung gegangen, als er im Mordprozess gegen den 28-Jährigen zum Geschworenen bestellt wurde. Der Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) zufolge genügt bereits der bloße Anschein einer Voreingenommenheit, die einen Richter wegen Befangenheit von einem Verfahren ausschließt.

Ersatzgeschworener

Sollte dem Antrag der Verteidigung stattgegeben werden, müsste der Laienrichter durch einen Ersatzgeschworenen ersetzt werden. Darüber hinaus wollen die Verteidiger eine weitere Sachverständige beiziehen. Eine Expertin für Blutspurenmusteranalyse soll die Widersprüche klären, die sich im bisherigen Verhandlungsverlauf zwischen den Angaben mehrerer Zeugen und den Feststellungen des Gerichtsmediziners und des Schießsachverständigen hinsichtlich des Tathergangs ergeben haben. Während die Zeugen geschildert haben, Täter und Opfer wären sich zum Zeitpunkt der Schussabgabe gegenüber gestanden, sind die zwei Gutachter überzeugt, das Opfer wäre mit zur Abwehr erhobenem rechten Arm am Boden gelegen und in dieser Position erschossen worden.

Die Rechtsvertreter des Angeklagten wollen von der Expertin anhand von im Gerichtsakt befindlichen Tatort-Bildern und den Ergebnissen der spurenkundlich-molekulargenetischen Untersuchungen eine forensische Blutspurenmusteranalyse erstellen lassen. Damit erhoffen sie sich eine genaue Tathergangsrekonstruktion und damit eine klare Antwort auf die Frage, in welcher Position und Entfernung voneinander sich der Mordverdächtige und der Getötete befunden haben, als es krachte.

(APA)

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