„Sehr viel Spielraum bei Sammelklage“

Bei komplexen Fällen könnte die Neuerung nicht greifen.

Salzburg. Im Rahmen ihres „New Deal“ für Verbraucher schlägt die EU-Kommission die Einführung der europaweiten Sammelklage vor. Doch auch wenn diese Vorteile für Konsumenten bringt, könnte die geplante Neuerung zahnloser bleiben als mancherorts gedacht.

„Die größte Schwäche ist, dass den Mitgliedstaaten sehr viel Spielraum bei der Frage gegeben wurde, wie sie eine Sammelklage gestalten können“, meint Ursula Pachl, Vize-Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbands. Zwar solle die Sammelklage bei einfacheren Fällen kommen, erklärte Pachl bei den 30. Europäischen Notarentagen am Freitag in Salzburg. Aber wenn es sich um komplexe Fälle handelt, könne der Mitgliedstaat vorsehen, dass nur ein Feststellungsurteil getroffen wird, laut dem es eine Rechtsverletzung gab.

Die Entschädigung müsste dann weiterhin jeder einzelne Verbraucher vor Gericht einklagen. Und Causen wie jene des VW-Abgasskandals „würden schnell als komplexer Fall qualifiziert werden“, fürchtet Pachl.

Die Notarentage waren heuer insbesondere dem Thema Verbraucherschutz in der digitalen Welt gewidmet. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2018)

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