Vorsorgewohnungen: AK warnt vor überzogenen Rendite-Versprechen

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Die versprochenen 3,5 bis 3,9 Prozent seien "zu optimistisch gerechnet", kritisiert die Arbeiterkammer. Auch fehlten bei der Verkaufsvorgesprächen Hinweise auf Risiken als Vermieter.

Die Arbeiterkammer Wien hat vier Anbieter von Vorsorgewohnungen untersucht und mahnt potenzielle Käufer zur Vorsicht: "Es gibt nicht nur Vorteile, sondern im Gegenteil: Es gibt eine ganze Latte an Risiken, die schlagend werden können", betonte AK-Finanzdienstleistungsexperte Christian Prantner vor Journalisten in Wien. Das gesamte Ersparte auf ein Investment zu setzen, sei ein "Klumpenrisiko".

Die Erstberatungsgespräche, welche die AK mit den Wohnungsanbietern Raiffeisen, Buwog, JP Immobilien und der Wiener Privatbank durchführte, seien zwar "als gut empfunden worden", doch auf etliche Fallstricke für kleine Anleger sei in den meist umfangreichen Unterlagen nicht hingewiesen worden.

Die AK stößt sich vor allem an den überzogenen Mietrendite-Versprechen von 3,5 bis 3,9 Prozent, die gerne als Verkaufsargument herangezogen werden. Diese sind laut Prantner "zu optimistisch gerechnet". "Dabei wird der Jahresnettomietertrag auf den Kaufpreis umgelegt, doch wenn alle Kosten eingerechnet werden, kann es durchaus sein, dass sich die Mietrendite halbiert", so der AK-Experte. "Die für den Käufer anfallenden Kosten, vor allem im ersten Jahr, sollten mitberücksichtigt werden." Mitunter werde zudem von einem Vermietungsgrad von bis zu 100 Prozent ausgegangen. "Es ist keine leichte Übung festzustellen, mit welchen Renditen wirklich zu rechnen ist", so Prantner.

Steuerberater wird dringend empfohlen

Die Arbeiterkammer kritisiert auch die zahlreichen rechtswidrigen Vertragsbestimmungen, die sie in den Angebotsunterlagen der Vorsorgewohnungsverkäufer entdeckt hat - 13 bis 64 waren es laut AK-Wohnrechtsexperten Walter Rosifka in den Mustermietverträgen und 15 bis 34 in den Kaufvertragsvordrucken. Diffus oder gar nicht geregelt sind darin etwa oft Haftungsfragen im Falle von Baumängeln. Meist steht der Käufer allein damit da. Vielfach müssten auch Vollmachten an Anwälte erteilt werden, die Änderungsvorbehalte und Gewährleistungsausschlüsse fixierten.

Beim Verkaufsgespräch fehle beispielsweise auch der Hinweis auf die Risiken, die der Käufer in weiterer Folge als Vermieter eingeht. Die gängigen Betriebskostenklauseln in den Verträgen müsste man "auf jeden Fall überarbeiten". Empfehlenswert ist laut Arbeiterkammer die Vereinbarung eines "Pauschalmietzinssatzes" - damit entfiele "das Problem mit den Nebenkostenklauseln und den Mieten".

Für diese Art von Immobilieninvestment brauche man etwa auch auf jeden Fall einen Steuerberater - weitere Zusatzkosten, die auf die angestrebte Rendite drückten und in den versprochenen 3,5 bis 3,9 Prozent nicht berücksichtigt seien, so die AK. "Es wird oft mit dem steuerlichen Aspekt geworben, um den hohen Kaufpreis zu rechtfertigen", stellte die Chefin der AK-Abteilung für Konsumentenpolitik, Gabriele Zgubic, fest.

(APA)

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