Türkei beantragt Wahllokale in Deutschland

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1,4 Millionen Türken in Deutschland sind beim Urnengang am 24. Juni wahlberechtigt. Die Türkei will nun Wahllokale in türkischen Konsulaten und anderen Einrichtungen.

Die Türkei hat bei Deutschland die Einrichtung von Wahllokalen für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen am 24. Juni beantragt. Wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu am Montag meldete, wurde eine offizielle Anfrage bei der Bundesregierung gestellt, bei den vorgezogenen Neuwahlen in türkischen Konsulaten und anderen Einrichtungen Wahllokale einzurichten.

In Deutschland sind rund 1,4 Millionen Türken wahlberechtigt. Aus dem Auswärtigen Amt wurde bestätigt, dass eine "Verbalnote" zu den Neuwahlen eingegangen sei. Bei dem umstrittenen Referendum über die Stärkung der Befugnisse von Präsident Recep Tayyip Erdogan im April 2017 hatten die Türken auch in zahlreichen Wahllokalen außerhalb der Konsulate abstimmen können. Ob dies auch bei den anstehenden Neuwahlen genehmigt wird, muss nun die Bundesregierung entscheiden.

Erdogan hatte am vergangenen Mittwoch überraschend für den 24. Juni Parlaments- und Präsidentschaftswahlen angesetzt. Eigentlich wären die Urnengänge erst im November 2019 fällig gewesen. Laut Anadolu können türkische Wähler im Ausland zwischen dem 4. und 17. Juni abstimmen. Sollte die Präsidentschaftswahl in eine zweite Runde am 8. Juli gehen, könnten sie ihre Stimme zwischen dem 30. Juni und dem 4. Juli abgeben.

(APA/AFP)

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