Regierung will maximal fünf statt 21 Sozialversicherungsträger

MINISTERRAT: KURZ/STRACHE
Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache (Archivbild)APA/ROBERT JAEGER
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Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache skizzierten drei Vorhaben, die die Regierung bis zum Sommer umsetzen will.

Eigentlich tagt der Ministerrat erst morgen, Mittwoch - inklusive Pressefoyer. Am Dienstagvormittag kündigten Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) trotzdem einen eigenen Medientermin im Kanzleramt an - um dabei drei Gesetzesvorhaben zu skizzieren, die die Bundesregierung bis zum Sommer umsetzen  möchte.

Bis dahin soll eine „bundeseinheitliche Neugestaltung“ der Mindestsicherung stattfinden. Auch eine Verwaltungsreform soll kommen. Und: Die Sozialversicherungsträger sollen zusammengelegt werden. Aus 21 sollen maximal fünf werden – auch weniger als das sei denkbar, sagte Vizekanzler Strache. „Die Presse“ berichtete bereits detailliert über diese Pläne der Regierung.

Mindestsicherung: Bundesweiter Vorschlag noch Anfang Juni

Bei der Mindestsicherung soll in der ersten Juniwoche noch ein Gesetzestext in Begutachtung geschickt werden – deutlich vor dem 30. Juni, an dem eigentlich die zuständigen Landesräte ihre Vorschläge präsentieren wollten: Das sei der Regierung zu spät.

Die Länderideen würden dennoch in den Gesetzestext der Bundesregierung einfließen, meinte Kanzler Kurz. Fix sei jedoch ein Mehr an Sachleistungen. Die Anreize des Sozialsystems sollten so so gering wie möglich gehalten werden.

Verwaltungsreform soll Erleichterungen für Unternehmen bringen

Die Verwaltungsreform, die unter Aufsicht von Reformminister Josef Moser (ÖVP) vonstattengehen soll, soll vor allem Erleichterungen für Unternehmen bringen, wie sowohl Kurz als auch Strache heraushoben. Man wolle Behörden reformieren, Amtswegen „durch direktes Service“ ersetzen. Verwaltungsstrafen sollten Unternehmen nicht mehr schwer finanziell treffen, meinte der Kanzler.

Strache nannte auch das sogenannte „Gold-Plating“, also die Übererfüllung von EU-Anforderungen, als änderungswürdig – die übererfüllten Standards würden Unternehmen verärgern. Der Wegfall von Berichts- oder Meldepflichten würde die Arbeit von Klein- und Mittelunternehmen erleichtern. Noch diese Woche komme ein Begutachtungsentwurf für die Verfahrensbeschleunigung, auch die von Moser angekündigte Rechtsbereinigung werde aktuell finalisiert, sagte Kurz. Bis zum Sommer wolle man die Reform beschlossen haben.

SV-Träger: Auch weniger als fünf möglich

Massive Umbauten plant die Regierung bei den Sozialversicherungsträgern – die Neugestaltung des Sozialversicherungssystems brächte „gravierende Veränderungen“, sagte Kurz. Bis Mitte Mai solle das Konzept dafür stehen; aus 21 Sozialversicherungsträgern sollten so maximal fünf werden, auch weniger sei vorstellbar. Die Umgestaltung an sich werde längere Zeit dauern.

Kurz und Strache rechtfertigten die geplante Neuaufstellung mit derzeit „über tausend Funktionären und Privilegien, die es so in Österreich nicht braucht“, wie es der Kanzler formulierte. Strache nannte „160 Dienstwägen“, „hochbezahlte Versorgungsposten“ und „Luxuspensionen“ als Zeichen eines nicht funktionierenden Systems. Die Veränderungen sollten „zum Vorteil der Patienten“ erfolgen. Strache sorgte auf der Pressekonferenz für Lacher, als er sich überrascht davon zeigte, dass bereits in der ersten Maiwoche ein Reformvorschlag für die Sozialversicherungen stehen solle: Er habe eigentlich mit der ersten Juniwoche gerechnet.

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Kurz erklärte, man plane auch bei den Kompetenzen bei den Sozialversicherungsträgern eine Neuaufstellung. Ob es bei den geplanten Reformen Konflikte mit den Landeshauptleuten oder Interessensvertretern geben könne, wollte der Kanzler nicht ausschließen. Details zu der Kassenreform wollten er und Strache allerdings nicht ausführen: Mitte Mai würde man diese präsentieren.

Generell würde man in der Kompetenzenfrage aber nach dem Subsidiaritätsprinzip vorgehen: Es sei nicht besser, alles zu zentralisieren, meinte der Kanzler. Eine Kompetenzenbereinigung sah er dennoch auch im Interesse der Bundesländer.


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