Mindestsicherung: Neun Länder, viele Meinungen

(c) Clemens Fabry
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Dass es eine einheitliche Regelung braucht, darüber sind sich alle einig. Aber welche? Anfang Juni will die Regierung schon ein Gesetz für die Mindestsicherung in Begutachtung schicken. Die Bundesländer sind erbost.

Wien. Die Frist war eine andere, und sie wurde erst vor Kurzem festgelegt: Die Sozialreferenten der Länder wollten eigentlich bis Ende Juni ihre Pläne für eine einheitlich regulierte Mindestsicherung vorlegen. Darauf hatten sie sich vor zwei Wochen mit der zuständigen Ministerin, Beate Hartinger-Klein (FPÖ), geeinigt. Für Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) ist das aber zu spät: Sie wollen schon in der ersten Juniwoche ein Gesetz in Begutachtung schicken.

1 Was bedeutet diese neue Frist nun für die Bundesländer?

Zunächst einmal: Ärger. Die Vorsitzende der Sozialreferentenkonferenz Österreichs, die steirische Landesrätin Doris Kampus (SPÖ), fühlt sich desavouiert. Die Bundesländer seien offenbar nichts mehr wert, wenn man sich im Bund gar nicht mehr die Ideen anhören möchte. Die Regierungsspitze sieht das anders: Die Länder könnten sich ja in der Begutachtungsfrist mit den eigenen Ideen einbringen.

2 Was plant die Regierung bei der Mindestsicherung?

ÖVP und FPÖ wollen eine österreichweit einheitliche Regelung – hier sind sie mit den Ländern einer Meinung. Wie dieses Modell aussehen soll, ist allerdings noch offen. Die Koalition wollte ursprünglich einen Maximalwert für Familien von 1500 Euro – muss aber darauf achten, dass es umsetzbar ist. Die wichtigste Maßnahme wäre jedoch: Anerkannte Flüchtlinge sollen weniger Unterstützung als Österreicher erhalten. Im Regierungsprogramm ist von einer „Mindestsicherung light“ die Rede.

3 Wie ist die Mindestsicherung derzeit geregelt?

Höchst unterschiedlich. Grund dafür ist ein vergangener Streit zwischen der rot-schwarzen Regierung und den Ländern. Ende 2016 lief ein gemeinsamer Vertrag aus, auf einen neuen konnte man sich nicht einigen. Nun gibt es also regionale Unterschiede: Vom strengen oberösterreichischen Modell zur liberalen Wiener Regelung.

4 Welche Modelle stehen derzeit zur Debatte?

Das kommt darauf an, wen man fragt. Das niederösterreichische Modell scheidet jedenfalls aus. Der Verfassungsgerichtshof kippte die Regelung wegen der „Deckelung“ von 1500 Euro sowie einer bestimmten Wartefrist. Oberösterreich hat ein ähnlich striktes Modell, allerdings mit einem weniger starren Deckel. Der Europäische Gerichtshof befasst sich derzeit damit. Die Bundesregierung sieht Oberösterreich als Vorbild. Die Länder sehen das teilweise anders: Tirol und Vorarlberg plädieren nämlich für ihr eigenes Modell. Dort gibt es keinen Maximalwert, Flüchtlinge müssen eine Integrationsvereinbarung unterschreiben.

5 Kann die Regierung das Gesetz auf eigene Faust erlassen?

Auch hier gibt es unterschiedliche Ansichten. Wien hat bereits angekündigt, gegen etwaige Verschärfungen vorgehen zu wollen. Grundsätzlich ist die Mindestsicherung ja Ländersache. Allerdings vertreten einige Juristen die Ansicht, dass die Mindestsicherung unter das „Armenwesen“ falle. Dieses sei in der Verfassung geregelt, der Bund könnte also die Grundsätze selbst bestimmen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.04.2018)

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