Höchstgericht spart „Pokerkönig“ Millionen

Braucht man nur Glück oder auch Geschicklichkeit? Pokersalonbetreiber Peter Zanoni ist fest von Letzterem überzeugt.
Braucht man nur Glück oder auch Geschicklichkeit? Pokersalonbetreiber Peter Zanoni ist fest von Letzterem überzeugt.(c) APA (BARBARA GINDL)
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Der Verwaltungsgerichtshof kippt Kriegsopferabgabe und Vergnügungssteuer in Vorarlberg für Peter Zanoni. Dem Betreiber der Concord Card Casinos sichert das die Existenz.

Wien/Bregenz. Risikofreudigkeit, gepaart mit Coolness und Durchhaltevermögen – das sind Eigenschaften, die Pokerspieler haben sollten. Hierzulande brauchen freilich auch Anbieter des Kartenspiels gute Nerven: Seit Jahren kämpft Peter Zanoni, Eigentümer der Concord Card Casinos, nicht nur gegen die Auffassung des Staates, dass Poker ein Glücksspiel sei. Er kämpft ums Überleben: Denn nach bestehendem Recht sind Pokerspiele außerhalb von Spielbanken ab 2020 verboten.

Zanoni liefert sich aber auch mit den Finanzbehörden einen heftigen Schlagabtausch um diverse Steuern. Nun hat er einen Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gelandet, der zumindest für die nächsten Jahre das Geschäft absichert. Zanoni muss, wie aus dem der „Presse“ vorliegenden Erkenntnis des VwGH (Ra 2017/13/0076-11) hervorgeht, keine Kriegsopferabgabe zahlen.

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