Er darf seinen Dienst trotzdem nicht wieder antreten.
Wien. Das Bundesverwaltungsgericht kann manche Entscheidungen des Innenministeriums bezüglich des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nicht nachvollziehen. Zum Beispiel, warum der BVT-Chefinspektor Franz S. vom Dienst suspendiert wurde. Er ist einer der Beschuldigten in der BVT-Causa. Ihm wird vorgeworfen, nordkoreanische Passrohlinge an Südkorea weitergegeben zu haben. Bis diese Vorwürfe geklärt sind, wurde er wie drei weitere der fünf Beschuldigten suspendiert.
Wie der „Kurier“ berichtet, wurde die vorläufige Suspendierung vom Gericht nun aufgehoben. „Das Bundesverwaltungsgericht teilt die Rechtsansicht, dass nicht erkennbar ist, was an dem Vorgang schuldhaft rechtswidrig sei und was am angeblichen Besitz von Passrohlingen ein Dienstvergehen sein sollte“, sagt sein Anwalt. Die Richterin schrieb in ihrem 13-Seiten starken Beschluss: „Es bleibt völlig offen, inwiefern der Chefinspektor als Mittäter an der im Verdachtsbereich angelasteten Pflichtverletzung mitgewirkt haben soll.“
Trotzdem weiter suspendiert
„Es ist trotzdem nicht so, dass der Chefinspektor wieder seinen Dienst antreten kann“, heißt es aus dem Innenministerium gegenüber der „Presse“. Angefochten wurde zuerst ja nur die vorläufige Suspendierung – mittlerweile wurde ja eine dauerhafte Suspendierung ausgesprochen, gegen die wieder rechtlich berufen werden müsste. Auch andere Beschuldigte hatten den Gang zum Gericht angekündigt – die Entscheidungen sind derzeit noch ausständig. (ath)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.04.2018)