Der Noch-Wiener-Bürgermeister reagierte zurückhaltend zur Einstellung von Uber. Der Fahrtenvermittler arbeitet indessen an einer Systemumstellung in Wien.
Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) will sich in den Disput über den Fahrdienstvermittler Uber, der aufgrund einer Einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien seine Dienste in der Bundeshauptstadt vorübergehend eingestellt hat, nicht einmischen.
Auf die Frage, was er von der Maßnahme halte, erklärte er: "Ich breche nicht in Tränen aus, wenn die nicht mehr da sind." Es gehe ihm aber auch nicht um die Verteidigung von Besitzständen der Taxifahrer. Auch habe Wien nicht ordnend eingegriffen, sondern die Frage sei vom Markt und Gesetzen geregelt, sagte Häupl.
Aus bereits in Budapest, Kopenhagen und London
Uber habe die Entscheidung des Gerichts anerkannt und arbeite intensiv daran, unsere Prozesse anzupassen und Systeme umzustellen, um die damit einhergehenden Bedingungen innerhalb weniger Tage zu erfüllen, sagte eine Sprecherin des Unternehmens. Unklar ist noch, wann die Uber-App wieder verfügbar sein wird. Am Mittwoch hatte Uber gehofft, "innerhalb weniger Tage" wieder zurück zu sein. Bis dahin soll der Bestellprozess überarbeitet werden. Uber hat nun zwei Wochen Zeit um gegen die Einstweilige Verfügung Rechtsmittel einzulegen.
Der Fall in Wien ist für das US-Unternehmen nicht neu. Bereits 2016 hatte man sich aufgrund restriktiver Gesetze aus dem Markt in Budapest zurückgezogen. Ein Jahr später folgte dann das Aus in Kopenhagen. Ein neues Gesetz in Dänemark hatte vorgesehen, dass alle Wagen, die Fahrgäste befördern, Sitzsensoren, Kameras und Taxameter haben müssen. Damit habe man keine andere Wahl als den Betrieb in Dänemark dichtzumachen, erklärte Uber damals. Im Oktober 2017 war es dann in LKondon so weit. Die Londoner Taxi-Vereinigung hatte einen Sieg gegen den ungebetenen Mitbewerber aus den USA gefeiert. Ab 1. Oktober stand der Fahrtendienst in der Hauptstadt ohne Lizenz da.
Neos für "zeitgemäßes Gesetz"
Die Taxizentrale 40100 hatte bei ihrer erfolgreichen Klage gegen Uber die Rückkehrpflicht der Mietwagenfahrer ins Treffen geführt. Diese sei in zahlreichen Fällen nicht eingehalten worden, was vor dem Handelsgericht belegt werden konnte, hieß es von Klägerseite.
Uber vertritt allerdings den Standpunkt, dass Mietwagenfahrer nur dann an die Betriebsstätte zurückkehren müssten, wenn nicht bereits ein neuer Auftrag vorliegt, der in der Betriebsstätte eingegangen ist. Dabei verwies man auf einen Passus der Betriebsordnung, wo es heißt: "Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen."
Die Neos pochten einstweilen weiter darauf, das "antiquierte Gesetz" durch eine "zeitgemäße Lösung" zu ersetzen. Gemeinsam mit Uber-Fahrern wollen die Pinken am Freitag mit 500 gesammelten Unterschriften ihrer Forderung vor Beginn des Gemeinderatssitzung Nachdruck verleihen.
Taxi 40100 wieder auf Facebook
Indessen ist die Facebook-Seite von Taxi 40100, die gestern aufgrund der vielfältigen Emotionen lahmgelegt wurde, wieder online. In einem Statement zeigt Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100, dort Verständnis für die Betroffenheit von Uber-Kunden und auch von Uber-FahrerInnen, für die das Urteil des Handelsgerichts nachteilige Auswirkungen haben kann. Er biete allen Uber-FahrerInnen an, sie bei Ihrem Weg in ein legales Geschäftsverhältnis zu unterstützen: Die Taxischule von Taxi 40100 wird extra für Uber-FahrerInnen einen Taxilenkerkurs zu stark vergünstigten Konditionen anbieten.
(APA/red.)