OGH-Präsidentin: "Aufgaben der Justiz überdenken"

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Griss(c) Clemens Fabry
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Die OGH-Präsidentin reagiert auf Expertenkritik an Höchstgerichten. Angesichts der Belastung der Gerichte plädiert sie dafür, sich auf die Kernaufgaben der Justiz zu besinnen. Sie will einen Rat der Gerichtsbarkeit.

„Die Presse“: Gerichte werden kritisiert, wenn sie Entscheidungen treffen, die sich nicht eindeutig aus dem Wortlaut des Gesetzes ableiten lassen: zuletzt der OGH, weil er entschieden hat, dass Stiftungsbeiräte nicht mehrheitlich mit Begünstigten besetzt sein dürfen und Anwälte von Begünstigten kein Vorstandsmandat übernehmen dürfen.

Irmgard Griss: Die Frage, wie groß der Spielraum der Gerichte bei der Auslegung von Gesetzen ist, gibt es, seit es gesatztes Recht gibt. Natürlich sind die Gerichte ans Gesetz gebunden, aber das Gesetz ist nicht vollständig. Schon das ABGB sieht vor, wie das Gericht vorzugehen hat, wenn das Gesetz keine eindeutige Lösung bietet. Wenn ein Gesetz lückenhaft ist, ist eine andere Norm, die auf den Fall passt und die eine ähnliche Zielrichtung hat, analog anzuwenden.

Während Gesetze meist nur pro futuro gelten, wirken Urteile zurück. Es wurde die Handlungsfähigkeit bestehender Stiftungen infrage gestellt. Nehmen die Richter dieses Problem wahr?

Griss: Ich bin überzeugt, dass die Gerichte das mitbedenken. Anders als ein Gesetz hat eine Entscheidung keine Legisvakanz. Sie sagt ja nicht, dass etwas in Zukunft gilt wie ein Gesetz, sondern: Diese oder jene Bestimmung ist so auszulegen. Das heißt: Sie war schon immer so zu verstehen. Damit kann der Fall eintreten, dass eine Rechtshandlung, die nach bisheriger Auffassung wirksam war, nun nicht mehr rechtswirksam ist. Ob die praktischen Auswirkungen bei den Privatstiftungen wirklich so groß sind, kann ich nicht beurteilen.

Lassen Lücken im Gesetz Rückschlüsse auf seine Qualität zu?

Griss: Es ist völlig ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber alle möglichen Fälle berücksichtigt. Das Leben ist in seiner Entwicklung viel schneller und kreativer, als sich ein Gesetzgeber das überhaupt vorstellen kann.

Ist der Gesetzgeber in der Lage, in schwierigen gesellschaftspolitischen Fragen Entscheidungen zu treffen?

Griss:Das ist die Aufgabe des Gesetzgebers und der Politik. Dass man es sich im politischen Alltag nicht immer traut, ist unsere Realität. Aber deshalb sind ja auch Gerichte notwendig, die – wie auch unser Verfassungsgerichtshof oder der amerikanische Supreme Court – den Weg weisen und dem Gesetzgeber voraus sind. Sie messen das geltende Recht an der Verfassung, die als wesentlichen Bestandteil die Grundrechte enthält. Und diese dienen sehr oft dem Minderheitenschutz, dem Schutz des Schwächeren. Da ist es ja ganz selbstverständlich, dass man sich nicht immer nach der Mehrheitsmeinung richten kann. Oft müssen dann die Gerichte sagen, diese oder jene Entwicklung muss in Gang gesetzt werden, wir müssen zum Beispiel gleiche Rechte für homosexuelle Partnerschaften schaffen, oder – in den USA – die Rassentrennung in den Schulen aufheben. Wer soll das sonst sagen? Die Politik ist dazu oft nicht in der Lage.

Die Frage der zweisprachigen Ortstafeln deutet auf keine große Lösungskompetenz des Gesetzgebers hin.

Griss: Das ist das beste Beispiel.

Richterliche Rechtsfortbildung üben auch die europäischen Gerichtshöfe gegenüber den österreichischen aus. Das Eintrittsrecht des homosexuellen Lebensgefährten als Mieter ist etwa durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geöffnet worden.



„Beim Minderheitenschutz kann man sich nicht immer nach der Mehrheitsmeinung richten.“

Griss: Weder unser Gesetzgeber noch unsere Höchstgerichte sind noch „letzte Instanzen“. Der einzelne Staat hat in Europa Souveränität abgegeben, und das gilt genauso für die Gerichte. Der OGH, der Verwaltungs- und der Verfassungsgerichtshof müssen die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg und des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg befolgen. In der Entscheidung zum Mietrecht war der OGH zurückhaltender. Wenn aber Straßburg sagt, das widerspricht den Menschenrechten, müssen wir uns daran orientieren. Die Gerichte sind dazu viel schneller in der Lage als der Gesetzgeber. Er hat sich noch Jahre gescheut, das Gesetz zu ändern.

Es gibt das – noch nicht endgültige – Kruzifix-Urteil aus Straßburg, wonach in italienischen Klassenzimmern kein Kruzifix vorgeschrieben sein darf. Geht da der Gerichtshof für Menschenrechte nicht zu weit?

Griss: Das Problem für den Gerichtshof in Straßburg ist, dass er Gesellschaften in völlig verschiedenen Entwicklungsstadien betrachten muss. Das reicht von Skandinavien über die Türkei bis Russland. Der Gerichtshof ist auch sehr heterogen zusammengesetzt. Für uns sind solche Entscheidungen wie die zu den Kruzifixen nicht immer leicht zu akzeptieren.

Wie hätten Sie entschieden?

Griss: Ich stehe dem völlig neutral gegenüber. Für mich ist die Religionsfreiheit weder dann unzumutbar beeinträchtigt, wenn ein Kreuz in der Klasse hängt, noch dann, wenn das nicht der Fall ist. Österreich wird durch das Kreuz nicht wirklich christlicher. Höchstens dem Anschein nach.

Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen Politik und Justiz? In einzelnen Fällen – Stichwörter Kärntner Landeshauptmann, Kabinett Strasser – entstand der Eindruck, die Strafjustiz schone Politiker.

Griss: „Justiz“ ist ein Sammelbegriff für die Staatsanwaltschaft und die Gerichte. Was Sie erwähnt haben, betrifft die Staatsanwaltschaft. Das sind keine Vorfälle bei Gericht. Ich habe noch von niemandem gehört und habe das auch nirgendwo gesehen, dass ein Politiker vor Gericht anders behandelt würde als ein normaler Staatsbürger. Die Staatsanwaltschaft ist kein Organ der Rechtsprechung, sie ist auch nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden mit der Weisungsspitze ist im Justizministerium. Der Kärntner Fall und die Strasser-E-Mails sind klare Fehlleistungen. So etwas darf nicht vorkommen, und man wird im Bereich der Staatsanwaltschaft alles tun, damit es nicht mehr vorkommt. Aber was mich so stört, ist, dass die Justiz als Ganzes jetzt in ein so schlechtes Licht gerückt wird. Die Gerichtsbarkeit arbeitet insgesamt und vor allem im internationalen Vergleich hervorragend. Es gibt zurzeit natürlich Probleme, etwa am Handelsgericht Wien mit den vielen Klagen von geschädigten Anlegern. Aber da arbeitet man daran, es zu bewältigen, und es ist nichts vom Gericht Verursachtes.

Wie schätzen Sie die Belastungssituation bei den Gerichten ein?

Griss: Ich habe gerade heute mit jungen Kolleginnen und Kollegen gesprochen, die sich für Richterplanstellen am Oberlandesgericht beworben haben. Allgemein wird gesagt, und das kann auch ich bestätigen, dass die Verfahren komplexer geworden sind. Auf der rechtlichen Seite durch das EU-Recht, die Grundrechte, durch die wachsende Zahl an Normen. Die zweite Seite ist, dass – wie manche meinen – die Anwälte unnachgiebiger geworden sind. Und es hat sich auch die Einstellung der Menschen geändert. Wir haben heute ein viel stärkeres Anspruchsbewusstsein: Welche Rechte habe ich? Kann ich jemanden klagen? Die Leute wollen das oft auch mit viel mehr Bestemm durchsetzen.

Sind die Gerichte überlastet, wie das die Standesvertretung sagt?

Griss: Die Gerichte sind sehr stark belastet und in vielen Bereichen überlastet. Was die Gesellschaft und die Politik sich überlegen müssten, ist: Was sind die Kernaufgaben der Justiz, wie ist die Justiz organisiert? Ist das Modell, wie wir es seit Maria Theresiens Zeiten haben, mit Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten, dem Obersten Gerichtshof, mit diesem vierstufigen Aufbau, der natürlich auch Ressourcen kostet, noch zeitgemäß? Ist es noch notwendig, dass wir so viele Gerichte haben? Ein Zweites sind die Kernaufgaben. Der Bereich des Familienrechts ist besonders belastet. Die vielen zerbrechenden Familien, die vielen Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die Schwierigkeiten im Zusammenleben, die Unfähigkeit, diese Konflikte zu lösen: Das kommt alles zu Gericht. Wenn Sie einen Amtstag bei einem Wiener Bezirksgericht erleben, haben Sie das Gefühl, Sie sind nicht bei Gericht, sondern auf einer Therapiestation. Da müsste man sich neue Lösungen überlegen, wie man sie schon probiert hat: dass man dem Gericht eine Anlaufstelle vorschaltet, die den Leuten sagt, wo sie hingehören, oder die ihnen anders weiterhilft.

Was halten Sie von den Protestmaßnahmen der Standesvertretung? Diese Woche ist die erste verhandlungsfreie Woche. Wird da nicht ein Konflikt auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen?

Griss: Die Richtervereinigung ist in einer sehr schwierigen Situation. Sie braucht Aufmerksamkeit für ihre Anliegen. Und die kann sie nur durch Aktionen erreichen, die spürbar sind. Die Richter und Richterinnen sind eine kleine Gruppe – etwa 1700 Leute in Österreich – und haben keine Lobby. Es gibt niemanden, der sich dafür einsetzt, dass die Gerichte wirklich gut funktionieren. Das Interesse der Politik an einer funktionierenden Justiz ist enden wollend.



„ Wenn Sie einen Amtstag bei einem Wiener Bezirksgericht erleben, haben Sie das Gefühl, Sie sind nicht bei Gericht, sondern auf einer Therapiestation.“

Was hielten Sie von festen Dienstzeiten und Anwesenheitspflicht für Richter?

Griss: Die richterliche Arbeit ist vor allem eine geistige Arbeit. Der größte Vorteil liegt für mich darin, dass ich nachdenken kann, wann und wo ich will. Und ein Richter muss viel nachdenken. Was soll es bringen, wenn die Richter mit fixen Dienstzeiten bei Gericht sein müssen? Sie werden ohnehin an ihren Leistungen gemessen. Die Erreichbarkeit der Richter muss natürlich gewährleistet sein – zu bestimmten Zeiten.

Sie haben gesagt, die Richter haben keine Lobby. Es gibt immerhin eine ehemalige Richterin in der Regierung. Ist Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zu schwach?

Griss: Sie hat ein Ressort, das allgemein eine geringe Bedeutung hat. Da spielt die Persönlichkeit der Ressortleiterin nicht die entscheidende Rolle. Die Justiz ist eine Quantité négligeable, nicht nur bei uns. Österreich ist aber mit Deutschland in einer ganz isolierten Position, weil nach wie vor der Justizminister oder die Justizministerin für die Gerichtsbarkeit zuständig ist. In fast allen anderen Ländern gibt es einen Rat der Gerichtsbarkeit. Die Justiz ist damit längst aus der Politik herausgelöst. Vor allem in den skandinavischen Staaten wäre es undenkbar, dass der Minister noch darüber bestimmt, wer zum Richter ernannt wird oder wie die Gerichte ausgestattet sind. Diese Entwicklung hat Österreich noch nicht mitgemacht. Sie ist aber europäischer Standard, und ich hoffe, dass es dazu kommt. Die Gewaltentrennung ist erst durch die Herauslösung der Gerichtsbarkeit aus der Vollziehung voll verwirklicht.

Und der Rat der Gerichtsbarkeit funktioniert?

Griss: Das hängt natürlich davon ab, wie er beschickt wird. Wenn sich dort wieder Politiker die Mehrheit verschaffen, sieht es anders aus. Aber wenn man wirklich versucht, ein unabhängiges Gremium mit Richtern, Vertretern der Anwaltschaft, der Verwaltung und der Politik einzusetzen, ist das für den Rechtsstaat und die Justiz von Vorteil. Österreich hat hier Nachholbedarf.

Der Rat der Gerichtsbarkeit bräuchte auch Geld vom Finanzminister.

Griss: Ja, natürlich. Er würde dann Budgetverhandlungen führen. Es wird nicht um so viel leichter sein. Aber das Bild nach außen ist entscheidend. Heute haben Sie immer diese Vermischung mit der Politik. Wäre der Justizminister nicht mehr zuständig, würden uns die Schwierigkeiten mit der Staatsanwaltschaft nicht mehr in dem Maß berühren, wie das jetzt der Fall ist. Denn selbst wenn man den Justizminister als Weisungsspitze beließe, würde die Gerichtsbarkeit als davon unabhängig wahrgenommen werden.

Welches Interesse hätte die Politik, einen Bereich aus ihrem Einflussgebiet zu entlassen?

Griss:Das ist nicht das Interesse einer kurzsichtigen Politik, die auf Machterhalt aus ist. Aber es ist sehr wohl das Interesse einer Politik, die das Beste für die Gesellschaft will. Wenn hingegen die Politik nur darauf schaut, ob sie wiedergewählt wird, dann wird sie das natürlich nicht machen. Aber das ist nicht die Art von Politik, die ich mir für Österreich wünsche.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2010)

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