Ein Pornostar erhielt vor der US-Wahl 130.000 Dollar. Im Gegenzug sollte sie über eine Affäre mit Donald Trump schweigen. Ob dieser das Gesetz brach, hängt von mehreren Faktoren ab.
New York. Es war das erste große Interview, das Rudy Giuliani gab, seitdem ihn Donald Trump vor zwei Wochen als Anwalt eingestellt hatte. Dabei sorgte der frühere New Yorker Bürgermeister gleich für einen Paukenschlag. Der Präsident habe einen Anwalt, der dem Pornostar Stephanie Clifford 130.000 Dollar bezahlte, damit sie Stillschweigen über eine Affäre aus dem Jahr 2006 behält, sehr wohl entschädigt, erklärte Giuliani dem amerikanischen Nachrichtensender Fox. Donald Trump hatte das bisher stets bestritten.
Das mag auf den ersten Blick dramatisch klingen, und entsprechend groß war die Aufregung in den USA. Der Präsident habe endgültig jegliche Glaubwürdigkeit verloren, analysierte beispielsweise der Fernsehsender CNN. Jedoch: Mit der Enthüllung wollte Giuliani seinen Mandanten Trump schützen, und tatsächlich könnte sich der Präsident zumindest aus juristischer Sicht ungeschoren aus der Affäre ziehen.
Eine Frage des Ablaufs
Zunächst: Dass Prominente ihre Liebhaberinnen für deren Schweigen finanziell entschädigen, ist in den USA keineswegs ungewöhnlich. Entscheidend in Trumps Fall sind der zeitliche Ablauf und die Frage, was der damalige Präsidentschaftskandidat zu welchem Zeitpunkt gewusst hat.
Fest steht, dass Trumps Anwalt Michael Cohen dem Pornostar unmittelbar vor der Wahl im Herbst 2016 130.000 Dollar überweisen ließ. Trump gibt nun zu, Cohen dafür mit mehreren Zahlungen über einen längeren Zeitraum entschädigt zu haben. Grundsätzlich müssen Privatpersonen und Organisationen in den USA Wahlkampfspenden in dieser Höhe bekannt geben.
Wäre das Geld also beispielsweise aus der Trump Organization gekommen, würde juristisches Ungemach blühen, sofern die Richter befänden, dass es sich um eine Wahlkampfspende handelte. Darauf wiederum deutet viel hin, weil die Zahlung dazu diente, schädliche Informationen unmittelbar vor dem Urnengang geheim zu halten.
Der Kandidat selbst allerdings kann für seinen eigenen Wahlgang unbegrenzte Mittel beisteuern. Jedoch gilt auch hier, dass Trump die Sache hätte deklarieren müssen, wenn er schon zum damaligen Zeitpunkt von der Zahlung Cohens an Clifford gewusst und den Anwalt auch unmittelbar dafür entschädigt hätte.
Das war nicht so, argumentieren Trumps Anwälte. Cohen habe auf eigene Faust gehandelt, Trump habe vor der Wahl gar nicht die Zeit gehabt, sich um Derartiges zu kümmern. Details habe der Präsident erst erfahren, nachdem er gewählt worden war.
Kluger Schachzug
Ob das nun stimmt oder nicht, ein kluger Schachzug der Advokaten ist es allemal. Cohen habe keine Wahlkampfspende geleistet, weil er einen Freibrief hatte und wusste, dass er entschädigt werden würde. Trump wiederum soll keine Details gewusst haben, weshalb auch er die Bezahlung des Schweigegelds vor der Wahl nicht öffentlich machen konnte.
Juristisch könnte der Präsident also aus dem Schneider sein, sofern keine Dokumente auftauchen, die beweisen, dass er sehr wohl schon vor dem Urnengang über Details informiert war. Die moralische Bewertung der Angelegenheit ist eine andere Geschichte.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.05.2018)