Gericht zu streng gegen Raucherlokal

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Kennzeichnung. Schilder müssen nicht unbedingt von der Straße aus zu sehen sein.

Wien. Rauchen in Lokalen bleibt zwar nach dem Entschluss der Koalition weiter nicht generell verboten, aber wo es erlaubt ist und wo verboten, muss klar gekennzeichnet sein. Der Wiener Magistrat und das Landesverwaltungsgericht haben in einem Fall allerdings sogar zu viel verlangt, hat nun der Verwaltungsgerichtshof entschieden.

500 Euro Strafe sollte der Betreiber einer Bar in Wien zahlen, weil laut Magistrat am Eingang kein Hinweis angebracht war, dass es sich um ein Raucherlokal handelte (in Ein-Raum-Lokalen unter 50 Quadratmetern eine Option). Die örtliche Situation war aber ziemlich speziell: Die Bar war nicht direkt von der Straße aus zu betreten, sondern über einen Vorraum, den sie mit zwei weiteren Lokalen teilte. Der Gastwirt meinte deshalb, es würde genügen, dass das „Raucherlokal“-Schild im Vorraum angebracht war.

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