Das Sozialministerium stimmt der Reform der Firmenpleiten zu, wenn die Koalition zugleich den Privatkonkurs erleichtert.
WIEN.Die Koalition nimmt einen neuen Anlauf zur Reform des Insolvenzrechts. Läuft alles nach Plan, können SPÖ und ÖVP bei der bevorstehenden Regierungsklausur Anfang nächster Woche in Graz eine Einigung präsentieren. Und zwar diese: Die fast fertige, aber im Herbst gescheiterte Reform der Regeln für die Abwicklung von Firmenpleiten kommt doch; zugleich legt sich die Koalition darauf fest, die Entschuldung von Privatpersonen im Wege des Abschöpfungsverfahrens zu vereinfachen. Sozial- und Justizministerium nützen diese Woche, um eine entsprechende Punktation abzustimmen.
Mit der Reform des Unternehmensinsolvenzrechts will Justizministerin Claudia Bandion-Ortner überlebensfähige Unternehmen retten, ehe es zu spät ist. Dem Unternehmer in der Krise soll der Gang zum Insolvenzgericht leichter gemacht werden: unter anderem damit, dass er unter bestimmten Voraussetzungen auch während des Insolvenzverfahrens das Steuer in der Hand behalten kann und nicht komplett vom Masseverwalter entmachtet wird. Die Mindestquote, die das marode Unternehmen zu erfüllen hat, beträgt in diesem Fall 30Prozent; das ist zwar mehr als beim bisherigen Zwangsausgleich (20Prozent), aber weniger als beim Ausgleich (40Prozent), der weitgehend totes Recht ist. Um dem Schuldner das Stigma des Scheiterns zu nehmen, heißt der neue Ausgleich „Sanierungsverfahren“.
Auf Wunsch der Banken wird außerdem die Möglichkeit eingeschränkt, Sanierungskredite mit der Folge anzufechten, dass die Banken von anderen Gläubigern in Anspruch genommen werden können. Genau hier hat der Widerstand des Sozialministeriums eingesetzt: Minister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) wollte, dass auch die Sozialversicherungen gegen eine Anfechtung von Beitragszahlungen immunisiert werden.
Darauf konnte sich die Koalition aber nicht einigen. Unter der Bedingung, dass die Anfechtung offenkundig untauglicher Sanierungskredite möglich bleibt, ist das Sozialministerium von dieser Forderung abgerückt. Hundstorfer greift stattdessen auf eine zwischen seinem Vorgänger Erwin Buchinger (SPÖ) und der damaligen Justizministerin Maria Berger (ebenfalls SPÖ) fast fertig ausgehandelte Reform des Privatkonkurses zurück. In dessen Mittelpunkt steht das „Abschöpfungsverfahren“, das bei Erreichen einer Quote von derzeit mindestens zehn Prozent nach sieben Jahren zu einer Restschuldbefreiung führt. Wunschziele des Sozialministeriums: die Quote auf null senken, das Abschöpfungsverfahren auf fünf Jahre verkürzen.
Ruf nach Abschaffung der Mindestquote
Vor allem die Abschaffung der Mindestquote ist höchst umstritten. „Es geht bei der Privatinsolvenz zwar um viel weniger Geld als bei den Firmenpleiten, aber um viel mehr Ideologie“, sagt Insolvenzrecht-Experte Andreas Konecny von der Universität Wien. „Die Schuldner dürfen nicht den Eindruck haben, die Entschuldung sei eine lockere Angelegenheit. Aber wenn sie sich bemühen, sollen sie eine reelle Chance erhalten.“ Während der Abschöpfung müssen die Schuldner alles abliefern, was ihnen über das Existenzminimum hinaus zur Verfügung steht; in Deutschland beispielsweise gibt es eine Entschuldung ohne Quote nach sechs Jahren der „Anspannung“.
Kann jemand, etwa als Mindestrentner oder wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit, beim besten Willen auch nach Jahren der redlichen Bemühung die Quote nicht erfüllen, so fragt sich, ob es sinnvoll ist, ihm die Schuldbefreiung zu verweigern und erfolglose Exekutionen gegen sein Hab und Gut zu versuchen. Von 900.000 Fahrnisexekutionen, die es jährlich in Österreich gibt, erbringen 300.000 außer Gerichtskosten gar nichts. „Wir haben ein verdecktes Insolvenzproblem“, sagt Konecny. „Es gibt sehr viele Leute, die nicht annähernd die zehn Prozent schaffen.“ Man müsse den „goldenen Mittelweg“ finden, der sowohl die Einladung zum Schuldenmachen auf Kosten anderer vermeidet als auch Verfahren, die zu nichts führen, so Konecny.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.02.2010)