Vor dem Sommer soll es eine Einigung mit der Bundesregierung über die Einführung eines "Hausmeisters neu" geben. Konkret müssen im Parlament Änderungen beim Arbeitszeitgesetz beschlossen werden.
WIEN. Das Comeback der Wiener Hausmeister rückt näher. Nachdem sich bei der Wiener Volksbefragung 84 Prozent für die Wiedereinführung bzw. Einführung der „Hausmeister neu“ ausgesprochen haben, wird die Stadtregierung in den nächsten Tagen einen Entwurf fertigstellen, der bis Mitte März in einen Gesetzesvorschlag münden soll. Damit soll die Entscheidung über die Wiedereinführung der Hausmeister noch vor dem Sommer fallen, kündigten Bürgermeister Michael Häupl und Vizebürgermeister Michael Ludwig am Dienstag an.
Wobei diese Entscheidung von der Bundes-VP abhängt, die dem entsprechenden Bundesgesetz zustimmen muss. Konkret erfordert die Wiedereinführung der Hausmeister aber Änderungen beim Arbeitszeitgesetz, die im Parlament beschlossen werden müssen; die SPÖ möchte die Funktion des Hausmeisters auch als Lehrberuf verankern. Die Details des Wiener Konzeptes:
• Kein Zwangshausmeister. Die Hausbesitzer sollen künftig zwischen einem Hausbesorger und einer privaten Hausbetreuungsfirma wählen können. Wer keinen Hausmeister will, werde auch keinen bekommen, so Häupl.
• Ausbildung als Mediator. Der „Hausbesorger Neu“ soll mit Privilegien und Regelungen, die bei den Mietern regelmäßig für Ärger gesorgt haben, aufräumen. Deshalb wurde ein neues Berufsbild entwickelt: Die „Hausbesorger neu“sollen eine Ausbildung bekommen, die neben dem fachlichen auch den sozialen Bereich abdeckt. Sie sollen also eine Art Mediator werden, die (nicht nur interkulturelle) Streitigkeiten zwischen den Mietern rasch und kompetent, sozusagen auf dem kurzen Dienstweg, regeln sollen.
• Fixe Arbeitszeiten. Für die neuen Hausmeister sollen Kernzeiten gelten, zu denen sie in der Wohnanlage erreichbar sein müssen. In der restlichen Zeit müssen sie klar definierte Aufgaben erledigen, z.B. schneeschaufeln, rasenmähen oder Reinigungsarbeiten durchführen.
• Unkündbarkeit fällt. Die alten Hausbesorger waren unkündbar; selbst wenn sie ihre Arbeit schwer vernachlässigt oder sogar verweigert hatten – was viele Mieter auf die Barrikaden getrieben hatte. Die Neuregelung sieht nun die Möglichkeit einer Kündigung vor.
• Neuregelung bei Dienstwohnungen. Bisher musste einem Hausmeister eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt werden, die er selbst bei einer freiwilligen Kündigung, weil er z.B. den Gemeindebau gewechselt hatte, nicht räumen musste. Nun steht es dem Hausbesitzer frei, dem Hausbesorger eine Dienstwohnung zur Verfügung zu stellen. Und: die Kündigung des Jobs führt nun auch zur Kündigung der Dienstwohnung.
• Missbrauch wird abgestellt. Bisher bestimmten Hausbesorger bei Urlaub oder Krankheit ihre Vertretung selbst; was oft zu Missbrauch führte. Manche Hausbesorger waren ständig „krank“, gaben die Arbeit an einen „guten Freund“ weiter (die zusätzlichen Kosten mussten die Mieter bezahlen) und bekamen dafür eine illegale Provision. Um diesen Missbrauch zu verhindern, soll nun der Dienstgeber die Vertretung bestimmen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.02.2010)