Vor 25 Jahren öffnete die Union die Tür für die Osterweiterung. Bedingung dafür war die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien. Ihre Wirkmacht ist nun in Frage.
Brüssel. Der Satz ist lapidar, doch er beschreibt eine Zeitenwende in der jüngeren Geschichte Europas: „Der Europäische Rat hat heute beschlossen, dass die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die dies wünschen, Mitglieder der Europäischen Union werden können.“ So steht es in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen geschrieben, der am 22. Juni 1993 erstmals die Bereitschaft der Union festhielt, die bis vor Kurzem noch von Moskau unterdrückten mittel- und osteuropäischen Republiken beitreten zu lassen.
Diese grundsätzliche Bereitschaft zur Osterweiterung war allerdings an Bedingungen geknüpft, die für keines der sechs Länder gegolten hatten, die seit 1957 zu den sechs Gründungsmitgliedern Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande, und Luxemburg hinzugestoßen waren (und auch nicht für die damals im Beitrittsprozess befindlichen Kandidaten Österreich, Schweden, Finnland und Norwegen). Der Beitrittskandidat muss erstens stabile staatliche Institutionen haben als Garantie für „demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten“. Er muss zweitens „funktionsfähige Marktwirtschaft“ aufweisen und fähig sein, „dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten“. Drittens kann nur EU-Mitglied werden, wer „die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen“ übernehmen kann.