Dritte-Piste-Gegner ziehen erneut vor den Verfassungsgerichtshof

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Die Einsprüche beziehen sich auf Verstöße gegen Umweltverträglichkeit und Lärmimmissionsschutz. Zudem ist auch eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof anhängig.

Der geplante Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien könnte sich deutlich verzögern. Die Causa wird erneut den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zudem auch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beschäftigen. Mehrere Fluglärmgegner haben sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) gewendet, wie deren Anwalt Martin Ulrich Fischer von der Kanzlei Heger & Partner am Mittwoch auf APA-Anfrage sagte.

Dieser Tage endet die sechswöchige Einspruchsfrist gegen das BVwG-Urteil, das den Bau unter Auflagen erlaubt. Das BVwG hatte eine ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zugelassen. Die Verfassungsbeschwerde, die Fischer gestern, Dienstag, beim VfGH eingebracht hat, hemme diese Frist, so der Anwalt. "Die Revision behalten wir uns vor."

Daneben gibt es auch einen Einspruch beim VwGH. Der Anwalt Wolfram Proksch, der mittlerweile neun Beschwerdeführer vertritt, darunter den Verein "Antifluglärmgemeinschaft", legte Revision ein und will eine Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreichen. "Ich habe für meine bisherigen Mandanten sowie vier weitere, deren Vertretung ich erst im Revisionsverfahren übernommen habe, fristgerecht eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben und diese auch mit der Anregung der Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verknüpft", erklärte Proksch am Mittwoch schriftlich auf APA-Anfrage.

2017 hob der VfGH ein erstes Urteil auf

Anwalt Fischer vertritt im Verfahren vor dem VfGH drei Bürgerinitiativen: Jene gegen Fluglärm in Wien West, Lärmschutz Laaerberg sowie die Plattform gegen die 3. Piste des Flughafens Wien. Fischer geht davon aus, dass das Verfahren vor dem VfGH ein etwaiges Revisionsverfahren vor dem VwGH unterbrechen wird.

Fischers Beschwerde richtet sich gegen Paragraf 145b des Luftfahrtgesetzes ("Vorhaben gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz") sowie gegen die Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung. Diese Bestimmungen seien verfassungswidrig, so Fischer. Zudem sei durch den Einfluss von außen kein faires Verfahren möglich gewesen.

Die Verfassungsrichter hatten sich bereits 2017 mit der 3. Piste beschäftigt. Der VfGH hob im Juni 2017 ein erstes Urteil des BVwG auf, das den Bau aus Umweltschutzgründen verboten hat. Der VfGH gab damit einer Beschwerde des Flughafens Wien und des Landes Niederösterreichs statt, die sich gegen das abschlägige Erkenntnis des BVwG gerichtet hat. Daraufhin musste das BVwG die Sachlage nochmals prüfen. Beim zweiten Mal genehmigte das Verwaltungsgericht den Bau. Das BVwG gab am 28. März 2018 grünes Licht für die dritte Start- und Landebahn.

(APA)

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