Ein profitables Inkasso für die Kassen

Archivbild. Die Sozialversicherungen wollen weiterhin die Beiträge selbst einheben.
Archivbild. Die Sozialversicherungen wollen weiterhin die Beiträge selbst einheben.APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Regierung will die Einhebung der Kassenbeiträge zur Finanz verlagern. Laut einem Gutachten ist das aber verfassungsrechtlich nicht möglich, sagen die Kassen.

Wien. Bei der Reform der Sozialversicherungen rückt nun ein Thema in den Mittelpunkt: die Frage, ob die Krankenkassen ihre Beiträge weiterhin selbst einheben dürfen. Bundeskanzler Sebastian Kurz pocht auf die Festlegung im Regierungsprogramm: Zumindest auf längere Sicht wandert die Einhebung von den Kassen zu den Finanzämtern.

Dagegen wehren sich die Sozialversicherungen. „Ein bisschen Selbstverwaltung geht nicht“, sagt Hauptverbandspräsident Alexander Biach und legt ein Gutachten vor, das seine Position stützt. Verfasst hat es der renommierte Verfassungsjurist Walter Berka, der zu dem Schluss kommt, dass den Sozialversicherungen die Verantwortung für Einhebung und Verwaltung der Beiträge nicht weggenommen werden darf.

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