Kunstwerte

Kunstkredite

Der neue „Tefaf Art Market Report“ durchleuchtet erstmals die Art Finance Industry. Die Möglichkeit der Belehnung von Kunst kommt vor allem den Sammlern zugute.

Auf dem Kunstmarkt werden jährlich Milliarden bewegt. Bisher haben sich Studien über den Kunstmarkt immer mit den Preisentwicklungen und weltweiten Umsätzen beschäftigt. Jetzt hat sich erstmals der auf der Tefaf New York Spring veröffentlichte „Tefaf Art Market Report“ mit der Art Finance Industry beschäftigt. Verfasst hat ihn Anders Petterson, Gründer und Geschäftsführer der Beratungsfirma Art-Tactic und Spezialist für Kreditfinanzierung und Beleihung von Kunst. Damit hat der Betreiber der Tefaf auch die Strategie gewechselt, weg von Gesamtberichten und hin zur Marktsegmentanalyse. Eine gute Entscheidung. Denn vor zwei Jahren war die Ökonomin Clare McAndrew, die bisher den „Tefaf Art Market Report“ verfasste, zur Art Basel gewechselt. Daraufhin beauftragte die Tefaf Rachel Pownall von der Universität Maastricht mit der Studie. Doch da der Kunstmarkt, abgesehen von den Auktionen, intransparent ist, kamen zwei Berichte heraus, die sich von den Zahlen her wesentlich unterschieden. Mit dem neuen Bericht bietet die Tefaf auch ein gewisses Service an, er zeigt alternative Finanzierungsmöglichkeiten für den Kunstkauf auf.


20-Milliarden-Dollar-Markt. Der Autor schätzt das weltweite mit Kunst garantierte Kreditvolumen auf 17 bis 20 Milliarden Dollar. Interessanterweise ist der Anteil der Händler daran nur rund acht bis zehn Prozent. Nur 15 Prozent der befragten Händler habe laut Studie schon einmal ihr Lager beliehen. Das Gros der Händler finanziert ihre Akquisitionen über ihre Einnahmen oder holen sich einen privaten Investor dazu. Rund elf Prozent der Händler finanzieren mittels Bankkredit. Interessant ist außerdem, dass die meisten Händler ihre Chancen, ihr Lager zu belehnen, für gering halten. Der Zeitrahmen, in dem Geld benötigt werde, die Bürokratie und die komplexe Risikoevaluierung machten das Belehnen kompliziert, heißt es als Begründung. Zudem seien die gesetzlichen Grundlagen nur in den USA geeignet, wo der Uniform Commercial Code ermöglicht, dass beliehene Ware im Besitz des Kreditnehmers bleibt.

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