Prozess gegen ÖSV-Mitglieder geht weiter

Prozess gegen oeSVMitglieder geht
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Am Dienstag werden in Susa acht Zeugen der Staatsanwaltschaft befragt. Laut Anklageschrift wird Schröcksnadel und Gandler Begünstigung von Doping vorgeworfen.

WIEN/ROM (ag.). Der im Oktober begonnene Prozess gegen zehn aktuelle und ehemalige Vertreter des Österreichischen Skiverbandes (ÖSV) wegen des Dopingskandals bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin wird am kommenden Dienstag in Italien fortgesetzt. Vor dem Gericht in der piemontesischen Stadt Susa nahe Turin werden acht Zeugen der Staatsanwaltschaft vernommen. Die Angeklagten werden voraussichtlich nicht vor Gericht anwesend sein.

Befragt wird neben zwei Polizisten, die an der Razzia im Quartier der Österreicher im Februar 2006 beteiligt waren, auch die Funktionärin der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), Christiane Laforce. Sie hatte die Ermittlungen gegen den Ex-ÖSV-Coach Walter Mayer geführt.

1914 Seiten nicht übersetzt

Die ersten drei Prozessrunden seit Oktober waren mehr oder weniger ergebnislos verlaufen, weil die Verteidigung die Nicht-übersetzung zahlreicher Unterlagen in die italienische Sprache moniert hatte. Richterin Alessandra Danieli hatte vorerst die Einwände der Verteidigung über die Nichtverwertbarkeit der Dokumente aber zurückgewiesen. 1914 der insgesamt über 3600 Seiten verschiedener Rechtshilfeverfahren aus dem Deutschen, Französischen und Englischen wurden von der Turiner Staatsanwaltschaft nicht ins Italienische übersetzt.

Angeklagt sind bei diesem Prozess neben dem Verbandschef Peter Schröcksnadel und Markus Gandler auch Ex-ÖSV-Coach Mayer, der ehemalige Langlauf-Cheftrainer Emil Hoch, der Sportmediziner Peter Baumgartl sowie von Athletenseite die Ex-Biathleten Wolfgang Perner und Wolfgang Rottmann sowie die Langläufer Martin Tauber, Johannes Eder und Jürgen Pinter.

Laut Anklageschrift wird Schröcksnadel und Gandler Begünstigung von Doping vorgeworfen. Die Athleten werden des Gebrauchs von Dopingmitteln beschuldigt. Ihnen drohen gemäß dem italienischen Anti-Doping-Gesetz bis zu zwei Jahren Haft, die jedoch wegen des allgemeinen Strafnachlasses nicht zur Anwendung kommen werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.02.2010)

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