Nach Bluttat: Mordanklage droht

Im Dittes-Hof in Wien-Heiligenstadt wird des getöteten Mädchens gedacht.
Im Dittes-Hof in Wien-Heiligenstadt wird des getöteten Mädchens gedacht.(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Der 16-Jährige, der zugegeben hat, einem siebenjährigen Mädchen die Kehle durchgeschnitten zu haben, dürfte letztlich in die Jugendstrafanstalt Gerasdorf kommen.

Wien. Die Familie des siebenjährigen Mädchens, das vergangenen Freitag getötet wurde, übersiedelt in eine andere Gemeindewohnung. Ein 16-jähriger Nachbar hatte dem Kind die Kehle durchgeschnitten. Täter- und Opferfamilie kennen sich gut. Beide Familien stammen aus Tschetschenien. Tatort war der Dittes-Hof, ein Gemeindebau in Wien-Döbling. Die Leiche des Kindes war in einem Müllcontainer des Hofs gefunden worden.

„Wir haben der Familie verschiedene Angebote vorgelegt, sie haben sich für eine Wohnung entschieden und bereits einen Mietvertrag unterschrieben“, sagte Markus Leitgeb, Sprecher von Wiener Wohnen, zur „Presse.“

Noch am Mittwoch wurden die Schlüssel für die neue Gemeindewohnung übergeben. Die Wohnung sei jedenfalls bezugsfertig, so Leitgeb. Sie befinde sich in einem anderen Bezirk. „Sie haben sich bewusst für diese Wohnung, diesen Bezirk und diese Gegend entschieden.“

Wie berichtet hatte auch der Rechtsvertreter der Opferfamilie, Nikolaus Rast, am Dienstag an die Stadt Wien appelliert, eine neue Wohnung zur Verfügung zu stellen. Rast: „Damit sie nicht täglich an den Ort des Grauens erinnert wird.“ Die Bluttat hatte sich, wie berichtet, in der elterlichen Wohnung des 16-Jährigen abgespielt. Letzterer, ein Gymnasiast, hat bereits ein Geständnis abgelegt. Warum diese Tat? Er habe eine „allgemeine Wut“ verspürt. Das Kind habe – wie früher auch – an seiner Wohnungstür geläutet, weil es spielen wollte. Es sei aber „zur falschen Zeit am falschen Ort“ gewesen, gab der 16-Jährige an.

Da die Polizei zuletzt mögliche Racheakte gegen die Familie des 16-Jährigen nicht ausschließen konnte, wurde diese bei Bekannten untergebracht. Die Täterfamilie sei laut Wiener Wohnen nicht an die Stadt herangetreten, um eine andere Bleibe zu bekommen.

16-Jähriger in Justizanstalt

Indessen wurde der 16-Jährige in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert. Die Verhängung der U-Haft war zuletzt nur Formsache.

Der 16-Jährige muss mit einer Mordanklage rechnen. An sich ist Mord mit Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder mit lebenslanger Haft bedroht. Da es sich bei dem Schüler aber um einen Jugendlichen handelt, gelten die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) vorgesehenen geringeren Strafsätze. Weil der Bursch das 16. Lebensjahr vollendet hat, drohen ihm – im Falle einer rechtskräftigen Mord-Verurteilung – bis zu 15 Jahre Gefängnis (Mindeststrafe: ein Jahr).

Ab 14 gilt man als Jugendlicher, darunter ist man strafunmündig. Wäre der Mord-Verdächtige noch keine 16 Jahre alt, würden ihm „nur“ bis zu zehn Jahre Haft drohen. Im allgemeinen gelten für Jugendliche und junge Erwachsene (ab 18 bis zum 21. Geburtstag) die halben Strafsätze.

Tschetschenen in Gerasdorf

Verteidigt wird der 16-Jährige künftig wohl von Anwalt Michael Bereis. Dieser sagte der „Presse“ am Mittwoch: „Im Moment schaut es so aus, als würde ich die Verteidigung fix übernehmen.“

Im Falle einer Verurteilung zu einer Haftstrafe, möglicherweise auch schon während der U-Haft, wird der 16-Jährige mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in die Sonderanstalt für Jugendliche ins niederösterreichische Gerasdorf verlegt. Diesfalls müsste er im Rahmen des Strafvollzugs eine Lehre (Bäcker, Schlosser, Friseur etc.) absolvieren. Später könnte er unter Umständen die Fernmatura machen. Zusätzlich zu einer Haftstrafe könnte übrigens – je nach Ergebnis des nun einzuholenden psychiatrischen Gutachtens – eine Anstaltseinweisung verhängt werden.

Derzeit befinden sich in der Anstalt Gerasdorf gut 80 Insassen. Davon sind ein knappes Dutzend Tschetschenen, wie Anstaltsleiterin Margitta Neuberger-Essenther angibt. Es wird Aufgabe der Anstalt sein für den Schutz des möglichen neuen Häftlings zu sorgen.

Laut dem Sicherheitsbericht des Justizministeriums für 2016 wurden in diesem Jahr bundesweit 30.450 Personen verurteilt. Davon waren knapp 2000 Personen bei Tatbegehung noch jugendlich, mehr als 3500 Personen waren junge Erwachsene.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.05.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Hohe Sicherheitsstufe: Im gesamten Landesgericht für Strafsachen Wien galt ein Film- und Fotografierverbot. Wer in den Gerichtssaal wollte, musste gleich zwei Sicherheitsschleusen passieren und wurde namentlich registriert.
Wien

"Wie es ist, jemanden zu töten" - 13 Jahre Haft wegen Mordes

Der 16-Jährige, der einem siebenjährigen Nachbarkind mit einem Küchenmesser die Kehle durchgeschnitten hat und die Tat auf innere Stimmen zurückführt, wurde wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Der Gemeindebau in Wien-Döbling, in dem das Kind getötet wurde.
Österreich

Brisantes Gutachten vor Mordprozess um getötete Siebenjährige

Der zweite von der Justiz beauftragte Gutachter erklärt den 16-Jährigen für nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Diese Einschätzung steht im Gegensatz zum ersten Gutachten von Peter Hofmann.
Das Verbrechen, das am 11. Mai im Ditteshof verübt worden war, hat österreichweit für Entsetzen gesorgt.
Wien

Mordanklage: „Gefährlichkeit noch erhöht“

Der 16-jährige Schüler, der im Mai in Wien ein siebenjähriges Kind getötet hat, soll in U-Haft noch gefährlicher geworden sein.
Kerzen im Hof des Gemeindebaus in Wien-Döbling, in dem das Mädchen getötet wurde.
Wien

Mädchen getötet: Mordprozess unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen

Am 19. Dezember steht in Wien jener 16-Jährige vor Gericht, der im Mai in Wien-Döbling ein sieben Jahre altes Mädchen aus der Nachbarschaft getötet haben soll.
Home

Siebenjährige im Gemeindebau getötet: Mordanklage fertig

Mord wird jenem 16-jährigen Schüler vorgeworfen, der seiner siebenjährigen Nachbarin die Kehle durchgeschnitten hat. Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte nicht nur eine Bestrafung sondern auch eine Einweisung des 16-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.