Getötetes Mädchen: Keine Ermittlungen gegen Eltern des 16-Jährigen

Die Leiche des Mädchens war in einem Mistkübel gefunden worden.
Die Leiche des Mädchens war in einem Mistkübel gefunden worden.(c) APA (Hans Punz)
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Die Staatsanwaltschaft wird nicht gegen die Eltern des 16-Jährigen ermitteln, der am vergangenen Freitag ein sieben Jahre altes Mädchen erstochen hat.

Gegen die Eltern des 16-Jährigen, der am vergangenen Freitag in Wien-Döbling ein sieben Jahre altes Mädchen erstochen haben soll, wird von der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt. In Medienberichten war zuletzt wiederholt spekuliert worden, diese könnten dem Burschen beim Reinigen des Tatorts bzw. dem Beseitigen von Spuren geholfen haben.

"Die Eltern werden nicht als Beschuldigte geführt", teilte die Sprecherin der Wiener Anklagebehörde, Nina Bussek, am Freitag mit. Selbst wenn sie dem Sohn bei dessen Nachtatverhalten - etwa in Form von Putzen - geholfen hätten, wäre dies vermutlich straffrei. Begünstigung (§ 299 StGB) wird bei Angehörigen nicht bestraft.

Dolmetschte der Vater des Täters vor Gericht?

In Juristenkreisen machte am Freitag unterdessen die Nachricht die Runde, der Vater des 16-Jährigen habe in der Vergangenheit bei Gerichtsverhandlungen gedolmetscht. Der Mann findet sich zwar nicht in der offiziellen Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher, er wurde aber im Sommer 2015 in einem Terror-Prozess gegen einen IS-Sympathisanten als Tschetschenisch-Übersetzer beigezogen, weil die Richterin mit der ursprünglich bestellten Dolmetscherin nicht zufrieden war.

Leiche des Mädchens wird nach Tschetschenien überstellt

Die Leiche des Mädchens wird nach Tschetschenien überstellt, wo ihre sterblichen Überreste bestattet werden. In Wien haben gestern, Donnerstag, die Begräbnisfeierlichkeiten stattgefunden. "Die Angehörigen haben sich zum Gebet getroffen. Die Mutter und die Geschwister haben sich dabei von dem getöteten Mädchen verabschiedet", berichtete Nikolaus Rast, der Anwalt der Hinterbliebenen.

Aus fremdenrechtlichen Gründen kann die Familie an der Überstellung nach Tschetschenien nicht teilnehmen. Die Mutter und die Geschwister besitzen einen Konventionspass, der ihnen die Reise in die Russische Föderation, aus der sie geflüchtet sind, untersagt.

(APA)

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