Die Kassenreform wird am Dienstag präsentiert: Statt neun Länderkassen wird es eine bundesweite geben. Die Arbeitgebervertreter bekommen gleich viel Einfluss wie die Arbeitnehmervertreter. Mit Livestream ab 11:30 Uhr.
Wien. Am gestrigen Pfingstmontag wurden die letzten Details ausverhandelt, heute, Dienstag, soll die Sozialversicherungsreform um 11.30 Uhr im Bundeskanzleramt präsentiert werden. Und zwar in Form einer Punktation der vereinbarten Ziele. Das Gesetz an sich soll dann spätestens im Herbst vorliegen Offiziell wurde von ÖVP und FPÖ bis heute Mittag Stillschweigen vereinbart. Die Eckpunkte der Reform stehen aber mehr oder weniger fest. Ein Überblick.
Österreichische Gesundheitskasse
Statt der bisherigen neun Gebietskrankenkassen soll es nur noch eine bundesweite Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) geben – mit neun abgespeckten Landesstellen. Wo diese ÖGK örtlich angesiedelt wird, ist noch unklar. Es wäre denkbar, dass dies auch außerhalb Wiens in einem anderen Bundesland sein könnte. Statt Vorstand und Generalversammlung wie in den bisherigen Gebietskrankenkassen wird es künftig nur noch einen Verwaltungsrat in der Zentrale und den Ländern geben. Die ÖGK soll dann auch die Verhandlungen über einen österreichweiten Gesamtvertrag mit der Ärztekammer führen.
Selbstverwaltung
Diese bleibt bestehen. Hier stand die ÖVP letztlich auf der Bremse. Und es gab auch Bedenken, ob ein Ersatz von Sozialpartnern durch staatliche Vertreter verfassungsrechtlich hält. Allerdings gibt es hier nun sehr wohl einen Paradigmenwechsel: Das Verhältnis in den Verwaltungsgremien zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern lautete bisher 4:1. Dieses soll dem Vernahmen nach – hier wurden gestern eben noch die letzten Details abgeklärt – nun 1:1 lauten. Es sitzen also in Zukunft gleich viele Arbeitgeber- gleich vielen Arbeitnehmervertretern gegenüber. Das ist in erster Linie einmal ein Machtverlust für die rote Reichshälfte, aber auch die schwarze ist betroffen, da diese in Vorarlberg und Tirol die Arbeiterkammerpräsidenten stellt. Proteste sind hier vorprogrammiert. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher äußerte schon am Wochenende diesbezügliche Befürchtungen: Die geplanten Änderungen seien „rein politisch motiviert“, es gehe darum, den Einfluss der Gewerkschaften zurückzudrängen.
Beitragseinhebung
Die Beiträge sollen fürs Erste weiterhin von den Kassen selbst eingehoben werden. In einem weiteren Schritt ist aber daran gedacht, diese Beitragseinhebung dann zu einem späteren Zeitpunkt der Finanz zu übertragen. Und nicht nur die Beiträge werden künftig zentral gebündelt eingehoben, auch die Leistungen werden dann von der Zentrale vorgegeben. Ob die neun Landesaußenstellen auch über eine Budgetautonomie verfügen werden und wie weit diese gehen könnte, ist noch nicht bekannt.
Weitere Kassen
Es wird künftig eine Kasse für Selbstständige und Bauern geben, eine für Beamte und Eisenbahner und die Pensionsversicherungsanstalt. Doch bestehen bleiben könnte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Deren Ende hatte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) zwar in Aussicht gestellt, die ÖVP wollte diesem Plan aber nicht wirklich nähertreten. Die AUVA wird aber Einsparungen vornehmen müssen bzw. Leistungen, die sie für andere erbringt, einstellen. Aus 21 Krankenkassen werden nun also voraussichtlich fünf.
Sparpotenzial
Die Regierung rechnet bis 2023 mit Einsparungen in der Höhe von einer Milliarde Euro. Vor allem über solche in der Verwaltung. Statt 1000 bisher in den Gebietskrankenkassen tätigen Funktionären solle es künftig nur noch 200 geben. Insgesamt soll die Anzahl der Beschäftigen in den Sozialversicherungen in den ersten zehn Jahren um zehn Prozent, danach um 30 Prozent reduziert werden. Dies soll in erster Linie über Nichtnachbesetzungen in Folge von Pensionierungen geschehen.
(Presse, 22.05.2018)