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Suspendierung von BVT-Chef Gridling aufgehoben

Peter Gridling.
Peter Gridling.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Peter Gridling war im März durch FPÖ-Innenminister Herbert Kickl suspendiert worden. Die Suspendierung wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Gridling ist somit wieder Leiter des BVT.

Peter Gridling hat in der Auseinandersetzung um seine Tätigkeit als Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) einen "großen Erfolg" errungen: Das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) hat die im März von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ausgesprochene Suspendierung aufgehoben, teilte Gridlings Anwalt Martin Riedl am Dienstag mit.

Damit ist Gridling wieder Leiter des BVT; Kickl hatte ihm die Suspendierung am 13. März gleichzeitig mit der Wiederbestellungsurkunde überreicht - und Dominik Fasching, den Chef der Abteilung für strategische Analyse, mit der Leitung beauftragt.

Es gibt kein Rechtsmittel gegen die Aufhebung

Ordentliche Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Suspendierung gibt es keine: Das BVwG hat, so Riedl, eine Revision als unzulässig erklärt. Möglich wäre allenfalls eine außerordentliche Revision - wo man den Verwaltungsgerichtshof allerdings überzeugen müsste, dass es hier um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geht.

Riedl sieht in dem "großen Erfolg" beim BVwG einen weiteren großen Schritt zur Rehabilitierung seines Mandaten. Der Rechtsanwalt - mit großer Erfahrung im Beamten-Disziplinarrecht - ist überzeugt, dass auch die noch laufenden Ermittlungen der Wirtschafts- und Kriminalstaatsanwaltschaft (WKStA) positiv für den BVT-Chef ausgehen. Ermittelt wird gegen Gridling und weitere Beamte des BVT u.a. wegen des Verdachts des Datenmissbrauchs.

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Gridling selbst wird am Mittwoch den Dienst wieder antreten. Er habe das Innenministeriums bereits davon in Kenntnis gesetzt, sagte er zur "Tiroler Tageszeitung". Die Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidung begrüßte er als ersten Schritt zur Rehabilitierung und Wiederherstellung seines Rufs. Jetzt hofft er auf die Einstellung des Strafverfahrens.

Kickl hat "großen Erklärungsbedarf"

Innenminister Kickl habe nun "großen Erklärungsbedarf", befand der SPÖ-Fraktionsführer im BVT-Untersuchungsausschuss, Jan Krainer, am Dienstag in einer Aussendung. Im Innenministerium war vorerst kein Kommentar zu bekommen, welche Folgen diese Gerichtsentscheidung hat. Krainer war jedenfalls "gespannt, ob Kickl sein damaliges Versprechen - die Tür für Gridling stehe offen, wenn seine Suspendierung aufgehoben wird - jetzt einlöst". Damit hätte das krisengeschüttelte Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wieder eine erfahrene Führung.

Der auf Verlangen von SPÖ, Neos und Liste Pilz eingesetzte Untersuchungsausschuss zur Causa BVT sei jedenfalls um einen weiteren aufklärungsbedürftigen Tatbestand reicher, meinte Krainer. Für ihn war von Anfang an "offensichtlich", dass die von Kickl erhobenen Vorwürfe gegen Gridling nicht stichhaltig sind und es dem FPÖ-Minister um die Umfärbung der Behörde ging.

Auch für Liste Pilz-Justizsprecher Alfred Noll hat sich mit der Aufhebung der Suspendierung Gridlings bestätigt, dass Innenminister Kickl "nicht fähig ist, seine Aufgabe als Innenminister rechtskonform zu erledigen". Noll sieht den Minister jetzt in weiterer Erklärungsnot. Seine Rolle werde im Untersuchungsausschuss zu klären sein.