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Gericht: BVT-Chef Gridling darf wieder an die Arbeit

„Ich bin sehr erleichtert“, sagt Peter Gridling.
„Ich bin sehr erleichtert“, sagt Peter Gridling.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Suspendierung von Peter Gridling wurde mangels Begründung wieder aufgehoben. Für Kickl ist die Gerichtsentscheidung "zu respektieren".

Wien. Die Suspendierung von Peter Gridling sei „bedauerlich, aber unausweichlich“, hatte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) Mitte März erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sieht das anders. In seiner am Dienstag bekannt gewordenen Entscheidung hob das Gericht die Suspendierung des Direktors des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) auf.

„Ich bin sehr erleichtert“, sagte Gridling in einer ersten Reaktion zur „Presse“. Wird er am Mittwoch schon wieder zum Dienst erscheinen? „Das habe ich vor“, betonte der 61-jährige Tiroler.

Nach dem Erkenntnis des BVwG habe Gridling das Recht (und die Pflicht) wieder zum Dienst zu erscheinen, erklärte Gridlings Anwalt Martin Riedl. Das Gericht habe zu Gunsten des Beamten entschieden, weil die Suspendierung nicht ausreichend begründet worden war. So habe die Disziplinarkommission des Innenministeriums die Suspendierung nur auf die Anordnung der Staatsanwaltschaft bei der Hausdurchsuchung gestützt. Aber es sei nicht dargelegt worden, welche Verfehlung Gridling selbst begangen haben soll. Schon nach der bisherigen Judikatur sei somit klar gewesen, dass unter diesen Umständen die Suspendierung wegen mangelnder Begründung aufzuheben sei, betont Anwalt Riedl.

Es reicht für die Suspendierung also nicht aus, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Februar eine Hausdurchsuchung gegen fünf BVT-Mitarbeiter durchgeführt hat. Auch Gridling wird als Beschuldigter geführt. Es geht um den Vorwurf, dass das BVT einer gerichtlichen Verpflichtung zur Löschung sensibler Ermittlungsdaten nicht nachgekommen sei. Gridling selbst weist jedwede Schuld von sich.

Die Hausdurchsuchung im BVT war auch deswegen umstritten, weil sie von der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der Polizeieinheit gegen Straßenkriminalität durchgeführt wurde. Der Leiter dieser Einheit ist auch als Gemeinderat der FPÖ politisch aktiv. Das hatte Mutmaßungen zur Folge, laut denen das FPÖ-geführte Ministerium über die Hausdurchsuchung an Daten des einst schwarz besetzen Verfassungsschutzes herankommen wollte. Das freiheitlich geführte Innenministerium bestritt dies und erklärte, dass man auch legal im Rahmen des Dienstwegs an Akten des BVT kommen könnte. Bei den vom BVT unrechtmäßig nicht gelöschten Informationen soll es sich wiederum um Daten der Kanzlei des SPÖ-nahen Rechtsanwalts Gabriel Lansky handeln.

Kickl "respektiert" Entscheidung

Für Kickl ist die Rücknahme der Suspendierung "zu respektieren". Er werde Gridling in den kommenden Tagen zu einem persönlichen Gespräch einladen, erklärte der Ressortchef in einer Aussendung

Das Vertrauensverhältnis von Kickl und Gridling gilt als zerrüttet. Der BVT-Chef hätte um fünf Jahre im Amt verlängert werden sollen. Dann hielt Kickl aber die vom Bundespräsidenten unterschriebene Bestallungsurkunde drei Wochen zurück. Rückgängig konnte die Verlängerung aber nicht mehr gemacht werden. Kickl ließ Gridling daher Mitte März die Bestallungsurkunde zukommen, suspendierte ihn aber gleichzeitig.

Das Ende der Suspendierung Gridlings gilt mit sofortiger Wirkung, auch wenn das Innenministerium weitere Schritte erwägen sollte. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das BVwG nicht zugelassen. Das Innenministerium könnte sich aber innerhalb von sechs Wochen noch mit einer außerordentlichen Revision an den VwGH, das Höchstgericht, wenden. Dafür müsste das Ministerium aber darlegen, dass es zu Fällen wie diesen noch keine höchstrichterliche Judikatur gibt, was schwierig wird.

Das Innenministerium könnte Gridling aber auch bei vollen Bezügen vom Dienst freistellen. Oder ihn 90 Tage lang einer andere Dienststelle zuteilen. Zudem könnte das Ministerium auch versuchen, den BVT-Chef erneut zu suspendieren, diesmal mit einer neuen Begründung. Allerdings hat Kickl am Tag der Suspendierung versprochen, dass Gridling im Fall der Aufhebung auf seinen Posten zurückkehren kann.

Bereits zweite Aufhebung

Erst Ende April hatte das BVwG die Suspendierung eines anderen BVT-Mitarbeiters aufgehoben. Auch in dem Fall hatte das Ministerium die Suspendierung zu wenig begründet. In den Dienst zurückkehren durfte der Mitarbeiter aber nicht. In diesem Fall betraf das Urteil jedoch nur seine vorläufige Suspendierung, auf die später eine dauerhafte Suspendierung folgte. Über letztere muss das Gericht noch entscheiden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.05.2018)